Brandenburg-Kredit Mikro

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Überblick

Mit dem Darlehensprogramm Brandenburg-Kredit Mikro unterstützt die ILB kleine und mittlere Unternehmen wie Existenzgründer und Unternehmensnachfolger sowie junge Unternehmen durch die Gewährung eines zinsverbilligten Darlehens.

Fördernehmer

Existenzgründer und junge Unternehmen in den ersten zehn Jahren nach Gründung sowie Unternehmensnachfolger

Förderthemen

Finanzierung von betrieblich bedingten Investitionsgütern und Betriebsmitteln

Förderart Darlehen
Fördergeber ILB
Mittelherkunft

Fondsmittel aus dem Mikrodarlehensfonds

Ziel des Programms

Das Ziel des Programms ist:

  • die Unterstützung von Gründungsvorhaben, Unternehmensnachfolgen und jungen Unternehmen zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung im Land Brandenburg
  • die Förderung der Fähigkeit von KMU, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie am Innovationsprozess zu beteiligen

Aktuelle Meldungen

ILB legt neuen Mikrokredit auf

Für eine schnelle Zusage, vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit unseren Förderberatern. So bekommen Sie die wichtigsten Voraussetzungen zum neuen Brandenburg-Kredit Mikro erläutert und können direkt mit der Beantragung starten.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) finanziert kleine und mittlere Unternehmen sowie natürliche Personen,

  • bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Gründung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt
  • die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb ausüben bzw. beabsichtigen diese auszuüben
  • bei denen sich die bestehende oder zukünftige Betriebsstätte oder der Hauptsitz im Land Brandenburg befindet
  • deren Investitionen bzw. Vorhaben im Land Brandenburg durchgeführt werden.

Wer wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Unternehmen im Bereich Landwirtschaft und Fischerei
  • Rechts- und Patentanwälte, Notare, Wirtschafts- und Buchprüfer
  • Personen oder Unternehmen, die Finanzdienstleistungen anbieten sowie Finanzunternehmen
  • Vermittler und Makler
  • Anbieter von Glücksspielen und Lotterien sowie Spielhallen und ähnliche Unternehmen
  • Kfz-Handel
  • Charterbootvermietung und -vermittlung.

Was wird gefördert?

Die ILB finanziert betrieblich bedingte Investitionsgüter und Betriebsmittel.

Wer oder was wird nicht gefördert?

  • Umschuldungen sowie der Erwerb von Grundstücken
  • die Stilllegung oder der Bau von Kernkraftwerken
  • Investitionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus Tätigkeiten, die in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG aufgeführt sind
  • die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakerzeugnissen
  • Investitionen in Flughafeninfrastruktur, es sei denn, sie haben einen Bezug zum Umweltschutz oder sie werden von den notwendigen Investitionen zur Abmilderung oder Verringerung der negativen ökologischen Auswirkungen der Flughafeninfrastruktur begleitet (Art. 3 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1301/2013)
  • Antragsteller, die mit ihrer/ihrem Geschäftsidee/Vorhaben menschenverachtendes, rassistisches, extremistisches oder sexistisches Gedankengut lehren oder in sonstiger Weise verbreiten
  • Sachleistungen in Form von Erbringung von Arbeitsleistungen und Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen, Grundstücken und Immobilien, für die keine durch Rechnungen oder gleichwertige Belege nachgewiesene Barzahlung erfolgt ist (Art. 69 VO (EU) Nr. 1303/2013).

Wie wird gefördert?

Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel
Darlehensbetrag mind. 2.000 EUR/maximal 25.000 EUR pro Vorhaben
Auszahlung 100 % des Zusagebetrages
Laufzeit bis zu 5 Jahre
tilgungsfreie Zeit bis zu 6 Monate
Zinsbindung für die Dauer der Darlehenslaufzeit
Zinszahlung monatlich nachträglich
Tilgung monatlich nachträglich in gleichen Raten
Zinssatz 3 % (Stand 01.06.2024)
Außerplanmäßige Rückzahlung jederzeit möglich mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat
Bindungsdauer des Darlehens 2 Jahre nach Auszahlung

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge sind bei der ILB über das Kundenportal zu stellen. Bitte vereinbaren Sie vor Antragstellung einen Termin mit unseren Förderberatern, die Sie zu den wichtigsten Punkten zum neuen Brandenburg-Kredit Mikro unterstützen.

Geltungsdauer

Die Mittelbereitstellung und die Gültigkeit des aus Landesmitteln finanzierten Darlehen Brandenburg-Kredit Mikro enden am 31. Dezember 2030. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle eingegangenen Anträge entschieden worden sein. Für eine fristgerechte Prüfung und Bearbeitung ist die Antragstellung bei der ILB bis zum 15. Oktober 2030 möglich.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Förderberater der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) helfen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unseren Förderberatern.

Zudem können Sie sich auch an das Infotelefon Existenzgründung 0331 660-2211 der ILB wenden.

Was ist noch zu beachten

Mit dem Vorhaben darf nach Antragseingangsbestätigung der ILB begonnen werden. Die Zulassung des vorzeitigen Maßnahmebeginns begründet jedoch keinen Rechtsanspruch auf ein Darlehen.

Unter Maßnahmebeginn ist grundsätzlich das Eingehen der ersten finanziell bindenden Verpflichtung zu verstehen, soweit sich diese auf das zu finanzierende Vorhaben bezieht (Auftragsvergabe, Abschluss von Kaufverträgen und dergleichen).

Formulare / Downloads