Brandenburg-Kredit Gründung

Brandenburg-Kredit Gründung

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Überblick

Aktuell erfolgen Darlehenszusagen bis auf Weiteres ausschließlich nach der De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831 vom 13. Dezember 2023. Wir bitten um Beachtung, dass wir ab sofort keine Anträge annehmen können, die nach der AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) zugesagt werden sollen.

Im Rahmen des Programms gewähren wir zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % Ihres Finanzierungsbedarfs. Zusätzlich bieten wir einen besonderen Zinsvorteil für kleine und mittlere Unternehmen in Regionalfördergebieten (aktuell das gesamte Land Brandenburg).

Fördernehmer

Existenzgründer und junge Unternehmen innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Förderthemen

Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Übernahme und Beteiligung

Förderart Darlehen
Fördergeber ILB

Merkblatt Brandenburg-Kredit Gründung

Mittelherkunft

ILB, KfW Bankengruppe

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit Gründung unter der Voraussetzung, dass Sie als Antragsteller sich innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
  • Einzelunternehmer oder selbstständig, freiberuflich Tätige,
  • Natürliche Personen.

Was wird gefördert?

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager
  • Übernahme und Beteiligung
Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung /Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).

Wer oder was wird nicht gefördert?

Eine Förderung folgender Vorhaben ist nicht möglich:

  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
  • Treuhandkonstruktionen
  • Stille Beteiligungen
  • Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z. B. käuflicher Erwerb)
    • zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw.die Übernahme des geförderten Unternehmens in einen solchen Unternehmensverbund
    • zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern
    • im Rahmen bzw. infolge von Betriebsaufspaltungen
    • zwischen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern
    • sowie der Erwerb eigener Anteile
    • und die Umgehungen der vorgenannten Tatbestände (z. B. durch Treuhandgeschäfte)
  • Die ILB schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen (siehe "Formulare / Downloads")
  • Finanzierung des Neubaus von Wohngebäuden. Diese können gegebenenfalls nach Maßgabe der entsprechenden KfW-Förderprogramme gefördert werden
  • Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.

Wie wird gefördert?

Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Darlehenshöchstbetrag: maximal 25 Mio. EUR pro Vorhaben
Auszahlung: 100 %
Laufzeit/Tilgungsfreijahre: je nach Förderthema:
  • bis zu 2 Jahre endfällig,
  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr,
  • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren,
  • bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren.
Zinsbindung: maximal 10 Jahre
Zinsverbilligung: maximal 10 Jahre um bis zu 0,20 % p.a. nominal
Zins- und Tilgungsrhythmus: vierteljährlich nachträglich
Zinssatz: immer aktuell (siehe "Konditionen für Endkreditnehmer")
Bereitstellungsprovision: 0,15 % p. M. beginnend 2 Bankarbeitstage und 6 Monate nach Darlehenszusage

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Den schriftlichen Antrag für den Brandenburg-Kredit Gründung stellen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme über Ihre Hausbank bei der ILB.

Die Antragsformulare sind bei allen Hausbanken erhältlich.

Wie erfolgt die Besicherung?

Das Darlehen ist banküblich zu besichern. Form und Umfang dieser Besicherung vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Hausbank.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Förderberater*innen der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.

Was ist noch zu beachten

Grundsätzlich ist die Kombination eines Darlehens aus dem Brandenburg-Kredit Gründung mit anderen Fördermitteln (Darlehen oder Zulagen/Zuschüsse) im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenze möglich. Ausgeschlossen ist jedoch eine Kombination mit Finanzierungen aus den KfW-Programmen "ERP-Förderkredit KMU", dem "ERP-Gründerkredit-Startgeld" und/oder dem "KfW-Förderkredit großer Mittelstand".

Für Stromerzeugungsanlagen gilt: Sofern für diese Anlagen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (zum Beispiel in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen wird, darf die Anlage nur mit einem ILB-Darlehen ohne staatliche Beihilfen finanziert werden.

Die Bereitstellung des Darlehens erfolgt für kleine und mittlere Unternehmen auf Grundlage der EU-Verordnung für "De-minimis"-Beihilfen für Unternehmen. Bei Investitionen kann auch eine Beihilfe "Investitionsbeihilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)" § 17 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) beantragt werden.

Lassen Sie sich hierzu von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Antragsunterlagen

Konditionen

Ergänzende Informationen

Formulare

Rechtshinweise