Brandenburg-Kredit für den Mittelstand
Brandenburg-Kredit für den Mittelstand
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Überblick
Das Förderprogramm ist ausgelaufen. Neue Anträge können im Rahmen des Programms Brandenburg-Kredit Unternehmen gestellt werden.
Fördernehmer | Gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe, die seit mindestens fünf Jahren bestehen |
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Förderthemen | Wachstums-/Erweiterungsinvestitionen, Betriebsmittel |
Förderart | Darlehen |
Fördergeber | ILB Merkblatt Brandenburg-Kredit für den Mittelstand |
Mittelherkunft | ILB, KfW Bankengruppe |
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit für den Mittelstand unter der Voraussetzung, dass Sie als Antragsteller seit mindestens 5 Jahren am Markt tätig sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitzt befinden und einen Gruppenumsatz von 500 Millionen nicht überschreiten
- Einzelunternehmer oder freiberuflich Tätige
- Natürliche Personen unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten.
Was wird gefördert?
- Investitionsmaßnahmen.
- Übernahme eines Unternehmens.
- Übernahme einer tätigen Beteiligung (unter bestimmten Voraussetzungen).
- Betriebsmittel.
- Investitionsfinanzierung
- Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung /Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).
Wer oder was wird nicht gefördert?
Eine Förderung folgender Vorhaben ist nicht möglich:
- Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
- Umschuldungen (außer bei Betriebsmittelfinanzierungen), Anschlussfinanzierungen bestehender Darlehen sowie Nachfinanzierung bereits begonnener Vorhaben
- Nebenerwerbstätigkeit
- die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen (share deal)
- Investitionen in Branchen, die gemäß EU-Beihilferecht ausgeschlossen sind
- Vorhaben entsprechend der Ausschluss und Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe
Wie wird gefördert?
Finanzierungsanteil | bis zu 100 % der förderfähigen Kosten |
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Darlehenshöchstbetrag | Investitionen: maximal 25 Mio. EUR pro Vorhaben Betriebsmittel: maximal 25 Mio. EUR |
Auszahlung | 100 % |
Laufzeit/tilgungsfreie Jahre | Investitionen:
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Zinsbindung | maximal 10 Jahre |
Zinsverbilligung | maximal 10 Jahre um bis zu 0,20 % p.a. nominal |
Zins- und Tilgungsrhythmus | vierteljährlich nachträglich |
Zinssatz | immer aktuell (siehe „Konditionen für Endkreditnehmer“) |
Bereitstellungsprovision | 0,15 % pro Monat beginnend 2 Bankarbeitstage und 12 Monate nach Darlehenszusage |
Ablauf / Verfahren
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Was ist noch zu beachten
Die Bereitstellung des Darlehens erfolgt auf Grundlage der EU-Verordnung für "De-minimis"-Beihilfen für Unternehmen.
Lassen Sie sich hierzu von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 02/2020
- Stand: 02/2020
Konditionen
- Stand: 01/2022
Ergänzende Informationen
- Stand: 12/2023
-
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Stand: 05/2019 - Stand: 11/2023
- Stand: 12/2024
- Stand: 07/2014
Formulare
- Stand: 05/2024
- Stand: 04/2024
- Stand: 03/2022
- Stand: 03/2022
Publikationen
-
Flyer Brandenburg-Kredit für den Mittelstand
Benutzen Sie bitte die Infokorbfunktion, um den Flyer kostenfrei per Post zu bekommen.
Stand: 04/2017
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022