Brandenburg-Kredit für den Mittelstand

Brandenburg-Kredit für den Mittelstand

Brandenburg-Kredite im Hausbankenverfahren

Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.

Überblick

Das Förderprogramm ist ausgelaufen. Neue Anträge können im Rahmen des Programms Brandenburg-Kredit Unternehmen gestellt werden.

Fördernehmer

Gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe, die seit mindestens fünf Jahren bestehen

Förderthemen

Wachstums-/Erweiterungsinvestitionen, Betriebsmittel

Förderart Darlehen
Fördergeber ILB

Merkblatt Brandenburg-Kredit für den Mittelstand

Mittelherkunft

ILB, KfW Bankengruppe

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit für den Mittelstand unter der Voraussetzung, dass Sie als Antragsteller seit mindestens 5 Jahren am Markt tätig sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitzt befinden und einen Gruppenumsatz von 500 Millionen nicht überschreiten
  • Einzelunternehmer oder freiberuflich Tätige
  • Natürliche Personen unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten.

Was wird gefördert?

  • Investitionsmaßnahmen.
  • Übernahme eines Unternehmens.
  • Übernahme einer tätigen Beteiligung (unter bestimmten Voraussetzungen).
  • Betriebsmittel.
  • Investitionsfinanzierung
  • Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung /Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).

Wer oder was wird nicht gefördert?

Eine Förderung folgender Vorhaben ist nicht möglich:

  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Umschuldungen (außer bei Betriebsmittelfinanzierungen), Anschlussfinanzierungen bestehender Darlehen sowie Nachfinanzierung bereits begonnener Vorhaben
  • Nebenerwerbstätigkeit
  • die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen (share deal)
  • Investitionen in Branchen, die gemäß EU-Beihilferecht ausgeschlossen sind
  • Vorhaben entsprechend der Ausschluss und Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe

Wie wird gefördert?

Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Darlehenshöchstbetrag Investitionen: maximal 25 Mio. EUR pro Vorhaben
Betriebsmittel: maximal 25 Mio. EUR
Auszahlung 100 %
Laufzeit/tilgungsfreie Jahre Investitionen:
  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreiem Anlaufjahr,
  • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren,
  • bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Betriebsmittel:
  • 2 Jahre endfällig,
  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreiem Anlaufjahr.
Zinsbindung maximal 10 Jahre
Zinsverbilligung maximal 10 Jahre um bis zu 0,20 % p.a. nominal
Zins- und Tilgungsrhythmus vierteljährlich nachträglich
Zinssatz immer aktuell (siehe „Konditionen für Endkreditnehmer“)
Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 2 Bankarbeitstage und 12 Monate nach Darlehenszusage

Ablauf / Verfahren

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.

Was ist noch zu beachten

Die Bereitstellung des Darlehens erfolgt auf Grundlage der EU-Verordnung für "De-minimis"-Beihilfen für Unternehmen.

Lassen Sie sich hierzu von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Konditionen

Ergänzende Informationen

Formulare

Publikationen

Rechtshinweise