Wer wird gefördert?
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Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
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Einzelunternehmer oder freiberuflich Tätige
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antragsberechtigte Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten erbringen
Was wird gefördert?
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Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 % erzielen
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Ferner können in Verbindung mit einer förderungswürdigen betrieblichen Energieeinsparinvestition Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie für Energiemanagementsysteme gefördert werden
Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung /Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).
Wer oder was wird nicht gefördert?
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Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben,
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Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen,
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Vermietung und Verpachtung zur wohnwirtschaftlichen, gemeinnützigen oder kommunalen Nutzung sowie zur Nutzung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion,
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Treuhandkonstruktionen,
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Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z. B. käuflicher Erwerb)
- zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. die Übernahme des geförderten Unternehmens in einen solchen Unternehmensverbund
- zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern
- im Rahmen bzw. infolge von Betriebsaufspaltungen
- zwischen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern
- sowie der Erwerb eigener Anteile
und die Umgehungen der vorgenannten Tatbestände (z. B. durch Treuhandgeschäfte).
Die ILB schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen (siehe "Konditionen, Dokumente und Formulare").
Wie wird gefördert?
Finanzierungsanteil |
bis zu 100 % der förderfähigen Kosten |
Darlehenshöchstbetrag |
maximal 25 Mio. EUR pro Vorhaben |
Auszahlung |
100 % |
Laufzeit/tilgungsfreie Jahre |
Investitionen:
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bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr
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bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren
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bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren
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Zinsbindung |
maximal 10 Jahre |
Zinsverbilligung |
maximal 10 Jahre um bis zu 0,20 % p.a. nominal |
Zins- und Tilgungsrhythmus |
vierteljährlich nachträglich |
Zinssatz |
nicht mehr einschlägig |
Bereitstellungsprovision |
0,15 % p. M. beginnend 2 Bankarbeitstage und 12 Monate nach Darlehenszusage
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