Brandenburg GO
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Informationen für Endkreditnehmer
Kontakt für Banken und Sparkassen
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Ralf Schenk
Tel.: 0331 660 - 1078
E-Mail Kontakt
Überblick
Im Rahmen des Programms gewähren wir zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % Ihres Finanzierungsbedarfs. Die Darlehen sind zusätzlich mit einer bis zu 80 %igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH (BüBa) abgesichert.
Fördernehmer | Existenzgründer und junge Unternehmen innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit |
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Förderthemen | Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Übernahme und Beteiligung |
Förderart | Bürgschaft, Darlehen |
Fördergeber | ILB |
Mittelherkunft | ILB, KfW Bankengruppe |
Aktuelle Meldungen
Was sind die Vorteile von Brandenburg GO?
Was sind die Vorteile von Brandenburg GO? Ausführlich im BB-Radio erklärt.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.
Der Antragsteller muss ein KMU-Unternehmen nach EU-Definition sein. Vertiefende Informationen finden Sie im "Merkblatt KMU-Definition der EU". Die Antragsteller müssen über eine fachlich und kaufmännisch ausreichende Qualifikation verfügen, welche für die Unternehmensführung erforderlich ist.
Was wird gefördert?
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Übernahme und Beteiligung
Wer oder was wird nicht gefördert?
Eine Förderung folgender Vorhaben ist nicht möglich:
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
- Treuhandkonstruktionen
- Stille Beteiligungen
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Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z. B. käuflicher Erwerb)
- zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw.die Übernahme des geförderten Unternehmens in einen solchen Unternehmensverbund
- zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern
- im Rahmen bzw. infolge von Betriebsaufspaltungen
- zwischen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern
- sowie der Erwerb eigener Anteile
- und die Umgehungen der vorgenannten Tatbestände (z. B. durch Treuhandgeschäfte)
- Die ILB schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen (siehe "Formulare / Downloads")
- Finanzierung des Neubaus von Wohngebäuden. Diese können gegebenenfalls nach Maßgabe der entsprechenden KfW-Förderprogramme gefördert werden
- Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
Wie wird gefördert?
Finanzierungsart: | zinsverbilligtes Darlehen inkl. Bürgschaft in Höhe von bis zu 80 % durch die Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH |
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Finanzierungsanteil: | bis zu 100 % der förderfähigen Kosten |
Darlehensmindestbetrag: | mindestens 25.000,00 EUR pro Vorhaben |
Darlehenshöchstbetrag: | maximal 250.000,00 EUR pro Vorhaben |
Auszahlung: | 100 % |
Laufzeit/Tilgungsfreijahre: |
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Zinsbindung: | maximal 10 Jahre |
Zinsverbilligung: | maximal 10 Jahre um bis zu 0,20 % p.a. nominal |
Zins- und Tilgungsrhythmus: | vierteljährlich nachträglich |
Zinssatz: | immer aktuell (siehe "Konditionen für Endkreditnehmer") |
Bereitstellungsprovision: | 0,15 % p. M. beginnend 2 Bankarbeitstage und 6 Monate nach Darlehenszusage |
Bearbeitungsgebühr für die Bürgschaft | einmalig: 1,25 % auf den Darlehensbetrag. Die Bearbeitungsgebühr ist durch den Endkreditnehmer direkt an die BüBa zu bezahlen. |
Bürgschaftsprovision | laufend: 1,25 % p. a. auf den Darlehensbetrag. Die Bürgschaftsprovision ist durch den Endkreditnehmer direkt an die BüBa zu bezahlen. |
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Den schriftlichen Antrag für den Brandenburg GO stellen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme über Ihre Hausbank und die Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH bei der ILB.
Die Antragsunterlagen erhalten Sie auf www.brandenburg-go.de.
Hausbanken mit elektronischer Anbindung an FGCenter leiten Anträge digital an die ILB weiter. In diesem Fall bitten wir - als Nachweis - um Einreichung der "Zusage" der Bürgschaftsbank.
Wie erfolgt die Besicherung?
Die zinsverbilligten Förderdarlehen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sind zusätzlich mit einer bis zu 80%igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH (BüBa) abgesichert.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Für nähere Informationen stehen Ihnen unsere Förderberater*innen unter 0331 660-2211 gern zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.brandenburg-go.de
Was ist noch zu beachten
Grundsätzlich ist die Kombination eines Darlehens aus dem Brandenburg GO mit anderen Fördermitteln (Darlehen oder Zulagen/Zuschüsse) im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenze möglich. Ausgeschlossen ist jedoch eine Kombination mit Finanzierungen aus den KfW-Prgrammen "ERP-Förderkredit KMU" und/oder dem "ERP-Gründerkredit-Startgeld".
Für nähere Informationen stehen Ihnen unsere Förderberater*innen unter 0331 660-2211 gern zur Verfügung.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 08/2023
- Stand: 03/2024
Antragsunterlagen
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Anlage zum Antrag - Erklärung Brandenburg GO
Nur bei elektronischer Antragstellung relevant.
Stand: 04/2024 - Stand: 09/2022
- Stand: 01/2023
- Stand: 11/2018
- Stand: 10/2022
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Gilt für: Brandenburg-Kredit Gründung, Brandenburg-Kredit Unternehmen, Brandenburg GO, Brandenburg-Kredit für den ländlichen Raum
Stand: 07/2023 -
De-minimis Erklärung Hausbankengeschäft
neues Formular unter Berücksichtigung der neuen De-minimis-VO
Stand: 03/2024
Konditionen
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Konditionen Endkreditnehmer Brandenburg GO ab 18. Dezember 2024
Siehe KfW-Konditionenrundschreiben vom 17. Dezember 2024
Stand: 12/2024
Ergänzende Informationen
- Stand: 03/2009
- Stand: 07/2022
- Stand: 07/2022
- Stand: 12/2023
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Merkblatt De-minimis-Regel Hausbankengeschäft
neues Merkblatt unter Berücksichtigung der neuen De-minimis-VO
Stand: 03/2024 - Stand: 12/2024
- Stand: 07/2014
Formulare
- Stand: 05/2024
- Stand: 04/2024
- Stand: 03/2022
- Stand: 03/2022
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022