Hauptinhaltsbereich
Überbrückungshilfe III PLUS (ÜBH III Plus) (Juli - Dezember 2021)
Die Überbrückungshilfe III Plus setzt auf die bisherigen Regelungen der ÜBH III auf.
Gewährt werden Corona-Hilfen des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für Freiberufler und Freiberuflerinnen und Soloselbständige. Die Antragstellung erfolgt über Ihre Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und/oder Rechtsanwälte.
- Der Förderzeitraum umfasst die die Monate Juli - Dezember 2021
- Personalkostenhilfe: Personalaufwendungen im Förderzeitraum werden entweder mit der Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) oder mit der Personalkostenpauschale für Personalkosten, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, gefördert.
- Anwalts- und Gerichtskosten für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit (StaRUG) bis 20.000 Euro pro Monat.
Die Antragstellung für dieses Programm war bis 31. März 2022 möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.