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Überbrückungshilfe IV (ÜBH IV) (Januar bis Juni 2022)

Die Antragstellung war bis zum 31.10.2021 möglich.

Die Überbrückungshilfe IV setzt auf die bisherigen Regelungen der ÜBH III Plus auf und erweitert diese.

Gewährt werden Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten für Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe mit hohem Corona-bedingten Umsatzausfall. Der vorgesehene Eigenkapitalzuschuss soll gezielt Advents- und Weihnachtsmärkte und anderen von den Einschränkungen im November und Dezember 2021 betroffenen Unternehmen helfen.

Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte, z. B. über einen Steuerberater.

Neu ist hierbei

  • Soloselbständige können innerhalb der Antragsfristen ein nachträgliches Wahlrecht zwischen Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 für den entsprechenden Zeitraum wahrnehmen.
  • Einzelhändler, Hersteller, Großhändler sowie professionelle Verwender wird eine definierte Abschreibungsmöglichkeit aufgrund eines vorliegenden Wertverlustes aus verderblicher Ware oder sonst einer dauerhaften Wertminderung (z.B. saisonale Ware) eingeräumt.
  • Bestandteil der ÜBH IV sind des Weiteren definierte Sonderregelungen für die Reisebranche sowie die Veranstaltungs- und Kulturbranche.

Antragsschluss ist der 15. Juni 2022.

Weitere Informationen und das Antragsportal finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Kontakt

  • BUNDES-Hotline Corona-Sonderprogramme

    Prüfen der Antragsberechtigung
    030 1200 21034

    E-Mail: poststelle@bmwi.bund.de

  • Experten-Hotline des Bundes für prüfende Dritte

    Fragen zur Antragsbearbeitung

    030 530 199 322

  • ILB-Servicehotline

    Förderberater der ILB

    Allgemeine Fragen zur Schlussabrechnung


    Tel.: 0331 660 2211
    E-Mail-Kontakt

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