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Sonderfonds Kulturveranstaltungen

Der Sonderfonds unterstützt (Kultur-) Veranstalter, die Schäden aus coronabedingten Absagen und Minderauslastungen bei Veranstaltungen zu verzeichnen haben.

Antragsberechtigt sind Veranstalter von Kulturveranstaltungen nach Art. 53 AGVO.

Dieses Hilfsprogramm unterstützt Veranstalter mit zwei Modulen:

  • die Wirtschaftlichkeitshilfe unterstützt Veranstaltungen mit hygienebedingt reduzierter Teilnehmerzahl (und maximal 2.000 Teilnehmern) mit einem Zuschuss zu den Ticketeinnahmenn (bis 31. März 2022)
  • die Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen (mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmern) übernimmt 80 Prozent der Kosten coronabedingter (Teil-) Absagen oder Verschiebungen (bis 31. Dezember 2022)

Ab 15. Juni 2021 können Sie Ihre Veranstaltung auf dem Portal sonderfondskulturveranstaltungen.de registrieren und erhalten weiterführende Informationen

Es ist zwingend notwendig, dass Sie Ihre Veranstaltungen vor der geplanten Durchführung über den v. g. Link registrieren. Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung (oder Absage) der Veranstaltung.

Die Auszahlungen übernimmt bundesweit die Kasse der Hansestadt Hamburg.

Die Wirtschaftlichkeitshilfe als Zuschuss zu den Ticketeinnahmen können Sie für Ihre geplanten Veranstaltungen

  • ab 1. Juli 2021 mit bis zu 500 Teilnehmern und
  • ab 1. August 2021 mit bis zu 2.000 Teilnehmern beantragen.

Die Ausfallabsicherung können Sie für geplante Veranstaltungen zwischen

  • dem 18. November 2021 und 31. Dezember 2022 beantragen.

Kontakt

  • BUNDES-Hotline

    Sonderfonds Kulturveranstaltungen
    0800-6648430

  • ILB-Servicehotline

    Förderberater der ILB

    Allgemeine Fragen zur Schlussabrechnung


    Tel.: 0331 660 2211
    E-Mail-Kontakt

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