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Neustarthilfe PLUS
Die Neustarthilfe Plus setzt auf die bisherigen Regelungen der Neustarthilfe auf.
Gewährt werden Corona-Hilfen des Bundes für Soloselbständige (mit oder ohne Personengesellschaft), kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten (bis zu 14 Wochen), kurzfristig Beschäftigte (weniger als 7 aufeinanderfolgende Kalendertage), kleine Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte, z. B. über einen Steuerberater. Soloselbständige bis zu einem Förderhöchstbetrag von 4.500 Euro sind unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt.
- der Förderzeitraum betrifft die Monate Juli - Dezember 2022
- die volle – als Vorschuss gewährte – Betriebskostenpauschale wird zum nicht rückzuzahlenden Zuschuss, wenn der Umsatz der oder des Antragstellenden während des dreimonatigen Förderzeitraums im Vergleich zu einem dreimonatigen Referenzumsatz (in der Regel aus dem Jahr 2019, nähere Bestimmungen in den FAQs) um 60 Prozent oder mehr zurückgegangen ist.
Die Antragstellung für dieses Programm war bis 31. März 2022 möglich.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.