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Neustarthilfe 2022 (Januar bis Juni 2022)

Die Antragstellung war bis zum 31.10.2021 möglich.

Die Neustarthilfe 2022 setzt auf die bisherigen Regelungen der Neustarthilfe PLUS auf.

Gewährt werden Corona-Hilfen des Bundes für Soloselbständige (mit oder ohne Personengesellschaft), kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten (bis zu 14 Wochen), kurzfristig Beschäftigte (weniger als 7 aufeinanderfolgende Kalendertage), kleine Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.

Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte, z. B. über einen Steuerberater. Soloselbständige bis zu einem Förderhöchstbetrag von 4.500 Euro pro Quartal sind unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt.

Neu ist hierbei:

  • der Förderzeitraum betrifft die Monate Januar - Juni 2022
  • die Antragstellung erfolgt pro Quartal (1. und 2. Quartal 2022)
  • die volle – als Vorschuss gewährte – Betriebskostenpauschale wird zum nicht rückzuzahlenden Zuschuss, wenn der Umsatz der oder des Antragstellenden während des dreimonatigen Förderzeitraums im Vergleich zu einem dreimonatigen Referenzumsatz (in der Regel aus dem Jahr 2019, nähere Bestimmungen in den FAQs) um 60 Prozent oder mehr zurückgegangen ist.

Antragsschluss ist der 15. Juni 2022.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Kontakt

  • BUNDES-Hotline Corona-Sonderprogramme

    Prüfen der Antragsberechtigung
    030 1200 21034

    E-Mail: poststelle@bmwi.bund.de

  • ILB-Servicehotline

    Förderberater der ILB

    Allgemeine Fragen zur Schlussabrechnung


    Tel.: 0331 660 2211
    E-Mail-Kontakt

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