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Neustarthilfe

Ab dem 29.Oktober 2021 können die Direktantragsteller für die Neustarthilfe ihre Endabrechnung vornehmen.

Legen Sie Ihre Endabrechnungen bitte bis spätestens 31. Dezember 2021 vor.

Erst nach Erteilung der Schlussbescheide durch die ILB können Sie eventuell erforderliche Rückzahlungen (voraussichtlich) ab dem 2. Quartal 2022 bis zum 30.06.2022 tätigen.

Alle weitere Informationen dazu finden sie unter ( www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Im Video erklären wir Ihnen alle weiteren Schritte.

Video auf den Webseiten des BMWI

Neustarthilfe für Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler für die Monate Januar bis Juni 2021.

Die Antragstellung war bis zum 31.10.2021 möglich.

Bitte beachten Sie die Möglichkeit von der Neustarthilfe (NSH) in die Überbrückungshilfe 3 zu wechseln. Hier finden Sie alle Hinweise zum Wechsel.

Es kann eine einmalige Betriebskostenpauschale in einer Höhe von bis zu 7.500 Euro für den Gesamtzeitraum Januar bis Juni 2021 auf dem Bundesportal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden.

Soloselbstständige

Kontakt

  • BUNDES-Hotline Corona-Sonderprogramme

    Prüfen der Antragsberechtigung
    030 1200 21034

    E-Mail: poststelle@bmwi.bund.de

  • ILB-Servicehotline

    Förderberater der ILB

    Allgemeine Fragen zur Schlussabrechnung


    Tel.: 0331 660 2211
    E-Mail-Kontakt

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