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Dezemberhilfe
Die Antragsfrist für dieses Programm endete am 30. April 2021.
Mit der Dezemberhilfe werden für Unternehmen und Soloselbständige Zuschüsse pro Schließtag in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes an den vergleichbaren Tagen im Dezember 2019 gewährt.
Alle weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de