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ILB-Kunstpreis 2024

Logo des Kunstpresies ILB 2024

Ausschreibung

ILB-Kunstpreis für Brandenburg 2024

Für das Jahr 2024 lobt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) erneut einen Kunstpreis aus. Damit ergänzt die Förderbank ihr Kerngeschäft - die finanzielle Unterstützung von Brandenburger Unternehmen, Gemeinden, Privatpersonen und anderen Akteur*innen. Bereits seit ihrer Gründung engagiert sich die ILB auch über das reine Fördergeschäft hinaus für gesellschaftliche Anliegen im Land Brandenburg - unter anderem im Bereich der Kunst.

Der ILB-Kunstpreis ist mit einem Preisgeld von 10.000 Euro dotiert.

Darüber hinaus wird es einen Förderpreis in Höhe von 5.000 Euro für Künstler*innen vor Vollendung des vierzigsten Lebensjahres geben.

Zusätzlich erhalten die Preisträger*innen eine Ausstellung im ILB-Hauptgebäude direkt am Potsdamer Hauptbahnhof.

Die Ausschreibung richtet sich an professionell arbeitende Künstler*innen und Künstlergruppen sämtlicher Sparten der bildenden Kunst, ausgenommen Fotografie, die in Brandenburg leben, einen biographischen oder in ihren Arbeiten thematischen Bezug zur Region aufweisen. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Fälschungen, restaurierungsbedürftige oder beschädigte Arbeiten, ausgewiesene Gemeinschaftsarbeiten und Werke, an denen der oder die Ausstellende nicht das (Mit-)Urheberrecht beziehungsweise Nutzungsrecht besitzt.

Die Bewerbung beinhaltet:

  • Vita (inkl. Geburtsdatum) und Ausstellungsverzeichnis
  • Nachweis der Professionalität (entweder abgeschlossenes Hochschulstudium, Mitglied der KSK, eines Berufsverbandes, Ausstellungshistorie oder ähnliche Nachweise)
  • fünf bis zehn Arbeiten der bildenden Kunst, nicht älter als zehn Jahre, von der/dem Einsender*in geschaffen

Die Bewerbungen sind bis zum 10. September 2024 als PDF-Datei an kunstpreis@ilb.de einzureichen.

Die Dateigröße darf 10 MB nicht überschreiten.

Aus den digital eingereichten Arbeiten werden von einer Vor-Jury jene Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft und nominiert, die an der finalen Jury-Entscheidung teilnehmen. Nach der Auswahl durch die Vor-Jury tritt Ende September 2024 eine fünfköpfige unabhängige Fachjury zusammen. Sie begutachtet und diskutiert die vorjurierten Einreichungen und entscheidet über die Vergabe des Kunstpreises. Die Preisträger*innen werden spätestens eine Woche nach der Jurysitzung kontaktiert.

Gegen die Entscheidung der Jury sowie gegen die Ausstellungsbedingungen steht den Künstler*innen kein Einspruchsrecht zu. Die Jury wird die Nichtauszeichnung von Werken nicht begründen. Jury-Mitglieder sind zum Stillschweigen verpflichtet. Kriterium für die Jurierung ist ausschließlich die künstlerische Leistung.

Die Verleihung der Preise und die damit verbundene Ausstellung erfolgen im ersten Quartal 2025.

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