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Ad-Hoc-Publizität

Nach Art. 17 MAR ist die ILB verpflichtet, der Öffentlichkeit Insiderinformationen, die unmittelbar die ILB als Emittenten betreffen, so bald wie möglich bekannt zu geben. Voraussetzung ist, dass der potentiell offenlegungspflichtige Umstand ein erhebliches Kursbeeinflussungspotential hat. Die ILB wird solche Informationen an dieser Stelle veröffentlichen.

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