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Soforthilfe Hochwasserschäden 2013

Soforthilfeprogramm der ILB für Unternehmen in Brandenburg

Zum ILB Föderprogramm "Soforthilfe Hochwasserschäden 2013" gelangen Sie hier ...

Aus dem Programm „Soforthilfe Unternehmen“ werden bis zu 50 Prozent der nicht versicherten und unmittelbar durch das Hochwasser verursachten Schäden ersetzt. Maximal wird jedoch pro Schadensfall ein Zuschuss von 100.000 Euro gezahlt. Gefördert werden Ausgaben für Reparaturen an Wirtschaftsgütern, die Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des Zeitwertes des verloren gegangenen Wirtschaftsgutes sowie die Wiederbeschaffung von Vorräten und Lagerbeständen für Material, Halb- und Fertigprodukten bis zur Höhe des Zeitwertes. Mittelbare Schäden wie Verdienstausfall oder entgangene Aufträge werden nicht übernommen.

Soforthilfen des Bundes für vom Hochwasser geschädigte private Haushalte und Unternehmen

Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat in Potsdam eine Richtlinie für Soforthilfen für vom Hochwasser geschädigte private Haushalte und Unternehmen unterschrieben. "Damit sei der Weg frei", so Markov, "um auch in Brandenburg allen Geschädigten kurzfristig und unbürokratisch über die erste Not hinweg zu helfen". Die Soforthilfe richtet sich an Privatpersonen und Unternehmen.

Privatpersonen

  • Privatpersonen erhalten einmalig 400 Euro pro erwachsener Person
  • und zusätzlich 250 Euro für jedes minderjährige Kind
  • höchstens jedoch 2.000 Euro pro Haushalt.
Menschen kämpfen gegen Hochwasser, copyright Alexander Klemm

Empfänger der Leistung sind Personen, die mit ihrem ersten Wohnsitz in einer vom Hochwasser 2013 betroffenen Gemeinde gemeldet sind, und deren selbstgenutzter Wohnraum geschädigt ist.




Unternehmen

  • Unternehmen können bis zu 5.000 Euro Soforthilfe erhalten, wenn Schäden an betriebsnotwendigen Einrichtungen oder dem Betriebsvermögen entstanden sind. Eine Schädigung liegt vor, wenn mindestens teilweise das Erdgeschoss oder höher liegende Etagen in Wohn- oder Betriebsgebäuden durch Oberflächenwasser überflutet worden und hierdurch Sachschäden entstanden sind.
  • Die Mittel werden bar ausgezahlt. Die Abstimmungen mit den zuständigen Landkreisen zum konkreten Verfahren laufen bereits. Auf dieser Internetseite des Finanzministeriums stehen die Antragsformulare zum Download bereit.

News

12.07.2013
Darlehen der ILB und Bürgschaften der Bürgschaftsbank ergänzen Soforthilfe für flutgeschädigte Unternehmen
Jetzt gibt es auch Hilfe bei Schäden, die nicht unmittelbar durchs Hochwasser entstanden sind. Mehr erfahren Sie in der gemeinsamen Pressemitteilung des Wirtschaftsministerium, des Finanzministeriums, der Bürgschaftsbank Brandenburg und der ILB.

28.06.2013
Sofortprogramm Unternehmen in Brandenburg in Kraft
Mehr über die Soforthilfen des Landes Brandenburg für Hochwassergeschädigte können Sie der gemeinsamen Pressemitteilung des Wirtschafts-, Finanz- und Landwirtschaftsministeriums sowie der ILB entnehmen.

19.06.2013
Besonders günstige Konditionen für die Landwirtschaft
Ab sofort unterstützen wir in unserem Förderprogramm „ Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum“ Baustein Wachstum landwirtschaftliche Unternehmen, die von Hochwasser betroffen sind. Wir finanzieren im Rahmen unseres Programmbausteins „Wachstum“ sowohl die Reparatur als auch die Neuanschaffung landwirtschaftlicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu Top-Konditionen. Der Zinssatz für den Endkreditnehmer beträgt in der Preisklasse A bei einer Laufzeit von 4 Jahren aktuell 0,80 % nom. p. a..
In der Vorhabensbeschreibung des Refinanzierungsantrags ist von der Hausbank zu bestätigen, dass das Darlehen für die Ersatzbeschaffung oder Reparatur aufgrund von Hochwasserschäden beantragt wird.

19.06.2013
Die ILB wird in Kürze ein Programm für die vom Hochwasser betroffene Landwirtschaft auflegen.

19.06.2013
Das Kabinet hat eine Richtlinie für die Soforthilfe verabschiedet.

19.06.2013
Das Bundeswirtschaftsministerium hat 2 Millioen Euro für die Soforthilfe freigegeben.

18.06.2013
Bis Ende der Woche sollen die notwendigen Verwaltungsvereinbarungen unterschrieben sein. Die Investitionsbank Brandenburg wird die Bearbeitung der Anträge übernehmen. Wie viele Unternehmen in Brandenburg von den Flutfolgen betroffen sind und das Programm in Anspruch nehmen können, lässt sich derzeit noch nicht exakt beziffern. ... mehr

18.06.2013
In Kürze wird das Wirtschaftsministerium ein neues Förderprogramm mit 50 Prozent Zuschüssen für Unternehmen aller Branchen für Hochwassergeschädigte auflegen. Die Bearbeitung des Sonderprogramms wird die ILB übernehmen.

Hilfe auf Bundesebene

Weiterhin haben die KFW und die Landwirtschafliche Rentenbank (LR) umfangreiche Hilfsprogramme aufgelegt:

ILB-Hochwasser Hotline

  • Potrait Heinrich Weisshaupt Heinrich Weißhaupt Förderberater
    Tel.: 0331 660-1597
    Fax: 0331 660-61597
    E-Mail Kontakt
  • Portrait Dietmar Koske Dietmar Koske Kundenservice-Center
    Förderberater
    Tel.: 0331 660-1627
    E-Mail Kontakt

Brandenburg Hochwasser-Hotline des Ministeriums der Finanzen

Bundesweite Hochwasser-Hotline der KFW

  • Unternehmens-finanzierung

    0800 5399001

    (kostenfrei)

    Mo.-Fr. 08.00-17.00 Uhr

  • Infrastruktur

    0800 5399008

    (kostenfrei)

    Mo.-Fr. 08.00-17.00 Uhr

  • Wohnwirtschaft

    0800 5399002

    (kostenfrei)

    Mo.-Fr. 08.00-17.00 Uhr

Bundesweite Hochwasser-Hilfen