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Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaft

Neue Version der ILB-Rechnungsliste ab April 2013

Haben Sie bei der ILB Fördermittel beantragt und ab dem 2. April 2013 eine Bewilligung erhalten oder einen Darlehens-/Fördervertrag abgeschlossen, dann nutzen Sie bitte ab diesem Stichtag für die Abrechnung der Ausgaben zu den Mittelabrufen und zum Verwendungsnachweis die neue Version der ILB-Rechnungsliste.

Voraussetzung für die Bearbeitung der Rechnungsliste auf Ihrem Computer ist das Tabellenkalkulationsprogramm „Excel“. Um Ihnen das Ausfüllen der Rechnungsliste zu erleichtern, stehen Ihnen die Bearbeitungshinweise zur Verfügung.

Die Rechnungslistendatei und die Bearbeitungshinweise können Sie sich unter dem Menüpunkt „Service/Rechnungsliste“ im Dokumentencenter herunterladen.

Ihre Fragen zum Thema „Rechnungliste“ beantwortet Ihnen gern der für Ihren Antrag zuständige ILB-Mitarbeiter.

Vorlage Originalbelege bei EFRE-kofinanzierten Maßnahmen

Ab dem 1. Januar 2013 sind zum Mittelabruf die Rechnungsliste und die damit zusammenhängenden Belege im Original einzureichen.

In Förderprogrammen, an denen sich der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beteiligt, ist die ILB ab dem 01.01.2013 aufgrund von geänderten EU-Regularien verpflichtet, neben dem Mittelabruf und der Rechnungsliste zusätzlich die damit zusammenhängenden Belege (Rechnungen, Zahlungsbelege) im Original anzufordern und zu prüfen.

Um Ihnen die Erfüllung dieser Anforderungen zu erleichtern, hat die ILB hierzu das Merkblatt „Vorlage von Originalbelegen“ erstellt, das wir im Internet unter www.ilb.de ab sofort in den jeweiligen Förderprogrammen unter Konditionen, Formulare, Dokumente zum Download anbieten.

Das Merkblatt erläutert die Anforderungen an einen Beleg und den erforderlichen Zahlungsnachweis. Ebenso finden Sie in diesem Merkblatt Hinweise, wie der Bezug zwischen Rechnungsliste und Belegen hergestellt werden muss und in welcher Form Belege einzureichen sind, um dem Prüfungsanspruch gerecht zu werden.

Bitte berücksichtigen Sie diese Vorgaben. Damit ermöglichen Sie eine zügigere Bearbeitung Ihres Mittelabrufes und eine zeitnahe Rückgabe Ihrer Belege.

Wir bitten Sie, Ihre Mittelabrufe jeweils möglichst zeitnah nach Bezahlung der Rechnungen unter Berücksichtigung der Mindestabrufsummen zu stellen. Dies wird eine effiziente und damit zügigere Bearbeitung in unserem Hause ermöglichen.

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