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Rechtshinweise zur Verbraucherschlichtung

Außergerichtliche Streitschlichtung

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) besteht für Verbraucher die Möglichkeit, sich an die Verbraucherschlichtungsstelle des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) zu wenden.

Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.voeb.de abrufbar ist.

Das Anliegen ist in Textform an die:

Verbraucherschlichtungsstellebeim

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB,
Postfach 11 02 72,
10832 Berlin

zu richten.

Zur außergerichtlichen Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten im Bereich Finanzdienstleistungen betreibt der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, e. V. eine vom Bundesamt für Justiz anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle.

Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens können sämtliche Produkte und Dienstleistungen sein, die von den in Deutschland niedergelassenen Mitgliedsinstituten des VÖB angeboten werden, unter Einschluss insbesondere von Streitigkeiten aus der Anwendung des § 14 Abs. 1 des Unterlassungsklagengesetzes. Voraussetzung ist, dass sich das Mitgliedsinstitut dem Schlichtungsverfahren des VÖB angeschlossen hat.

Die Klärung von Meinungsverschiedenheiten durch einen unabhängigen Ombudsmann ist für den Antragsteller kostenlos.

Die ILB nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil.

VÖB-Verbraucher- schlichtungsstelle