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Freitag, 14. Juni 2024

ILB-Kunstpreis für Brandenburg 2024

ILB Wort-Bildmarke

Förderbank ILB fördert auch 2024 Künstlerinnen und Künstler mit

insg. 15.000 Euro Preisgeld sowie einer Ausstellung im ILB-Hauptgebäude

Potsdam – Für das Jahr 2024 lobt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) erneut einen Kunstpreis aus. Dieser ist mit einem Preisgeld von 10.000 Euro dotiert. Darüber hinaus wird es einen Förderpreis in Höhe von 5.000 Euro für Künstlerinnen und Künstler unter 40 Jahren geben. Zusätzlich erhalten die Preistragenden oder eine ausgezeichnete Künstlergruppe eine Ausstellung im ILB-Hauptgebäude direkt am Potsdamer Hauptbahnhof. Mit dem Kunstpreis ergänzt die Förderbank ihr Kerngeschäft - die finanzielle Unterstützung von Brandenburger Unternehmen, Gemeinden, Privatpersonen und anderen Akteuren. Bereits seit ihrer Gründung engagiert sich die ILB auch über das reine Fördergeschäft hinaus für gesellschaftliche Anliegen im Land Brandenburg - unter anderem im Bereich der Kunst.

Ulrich Scheppan, Vorstandsvorsitzender der ILB, erklärt: „Der ILB-Kunstpreis richtet sich an professionell arbeitende Künstlerinnen, Künstler und Künstlergruppen, die in Brandenburg leben, einen biographischen oder in ihren Arbeiten thematischen Bezug zur Region aufweisen. Alle Sparten bildender Kunst sind zugelassen, mit Ausnahme der Fotografie. Wir möchten damit ein möglichst breites Teilnehmerfeld ansprechen und der diversen Kunstlandschaft Brandenburgs insgesamt noch mehr Bekanntheit und Anerkennung verschaffen.“

Eine Bewerbung an der Ausschreibung für den ILB-Kunstpreis muss Folgendes enthalten:

  • Vita (inkl. Geburtsdatum) und Ausstellungsverzeichnis
  • Nachweis der Professionalität (entweder abgeschlossenes Hochschulstudium, Mit-glied KSK, eines Berufsverbandes, Ausstellungshistorie oder ähnliche Nachweise)
  • fünf bis zehn Arbeiten der bildenden Kunst, nicht älter als zehn Jahre, von den Einsendenden geschaffen

Die Bewerbungen sind bis zum 10. September 2024 als PDF-Datei an kunstpreis@ilb.de einzureichen. Ausgeschlossen sind Fälschungen, restaurierungsbedürftige oder beschädigte Arbeiten, ausgewiesene Gemeinschaftsarbeiten und Werke, an denen der oder die Ausstellende nicht das (Mit-)Urheberrecht beziehungsweise Nutzungsrecht besitzt.

Weitere Informationen zum Kunstpreis sind zu finden unter www.ilb.de/kunstpreis

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