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Zweite Runde im Programm „Zusammenhalt“ startet morgen – Förderung für innovative Investitionsvorhaben in Kommunen und Ortsteilen unter 10.000 Einwohner möglich
Für das Förderprogramm „Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung“ sind ab morgen Bewerbungen für die zweite Runde möglich. Die in der Staatskanzlei für die Regionalentwicklung zuständige Staatssekretärin Friederike Haase rief Kommunalverantwortliche und Zivilgesellschaft in Kommunen und Ortsteilen unter 10.000 Einwohnern mit besonderem Entwicklungsbedarf dazu auf, sich mit innovativen Investitionsvorhaben um eine Förderung zu bewerben.
Staatssekretärin Haase: „Ich bin sehr froh, dass der Landtag im Haushalt 2023/24 erneut insgesamt fünf Millionen Euro eingestellt hat, damit wir in ländlichen Regionen Eigeninitiative und Ideenreichtum unterstützen können. Es geht um eine gute Daseinsvorsorge und die Stärkung des Zusammenhalts. Auf beides kommt es entscheidend an, wenn wir ein modernes und zugleich lebenswertes Brandenburg in allen Landesteilen erreichen wollen. Die erste Runde im vergangenen Jahr hat gezeigt, wieviel Potenzial gerade in ländlichen Regionen liegt und wie sehr die Menschen sich für ihre Heimat engagieren.“
Eingereicht werden können Anträge für investive Maßnahmen u.a. in den Bereichen Kultur, Digitalisierung, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, Umwelt, erneuerbare Energien, soziales Leben, Jugend oder Familienfreundlichkeit. Dabei werden vor allem neuartige Ideen gesucht. Sie sollen zukunftsweisend sein, unter Beteiligung verschiedener Akteure auf den Weg gebracht werden und sich von anderen bereits existierenden Projekten unterscheiden.
Der Fördertopf umfasst insgesamt fünf Millionen Euro. Die Mindestförderung beträgt 5.000 Euro, die Höchstförderung je Vorhaben liegt bei 150.000 Euro, der Eigenanteil bei 10 Prozent. Die Ausschreibung beginnt am morgigen Montag, 20. Februar und endet am 19. März. Alle notwendigen Informationen finden sich auf der Seite der Investitionsbank des Landes Brandenburg.Investitionszuschüsse werden nur für Vorhaben gewährt, die bis zum 31. Dezember 2024 realisiert werden.
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