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Mittwoch, 25. November 2020

Landesrichtlinie zum Strukturstärkungsgesetz tritt in Kraft - Fördergelder stehen bereit

alter Schaufelradbagger in der Lausitz

Die Förderung von lokalen Projekten in der Lausitz im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg kann starten. Dazu tritt jetzt die Förderrichtlinie „Strukturentwicklung zum Lausitzer Braunkohlerevier“ des Landes in Kraft.

Die Förderung von lokalen Projekten in der Lausitz im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg kann starten. Dazu tritt jetzt die Förderrichtlinie „Strukturentwicklung zum Lausitzer Braunkohlerevier“ des Landes in Kraft. Der Bund stellt dem Land Brandenburg dafür bis 2038 insgesamt 3,612 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit können wichtige kommunale Vorhaben unterstützt werden, die die Strukturentwicklung in der Lausitz voranbringen. Die Chefin der Staatskanzlei, Ministerin Kathrin Schneider: „Jetzt können wichtige Investitionen in der Lausitz gezielt gefördert werden. Sie werden für neue Wachstumspfade und Arbeitsplätze sorgen. Sie werden der lokalen und regionalen Entwicklung im Bereich der Wirtschaft und der Infrastruktur, aber auch der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur den Schwung geben, den die Strukturentwicklung in der Lausitz jetzt braucht.“ Die Mittel sind Teil der insgesamt vom Bund zur Verfügung gestellten rund 10,3 Milliarden Euro zur Strukturstärkung in der Lausitz.

Mit dem Strukturstärkungsgesetz stellt der Bund den Braunkohleländern Strukturhilfen gemäß Artikel 104b Grundgesetz zur Verfügung. Auf Brandenburg entfallen davon 3,612 Milliarden Euro. Die Länder schaffen die Voraussetzungen zum Einsatz der Strukturhilfen. Das Brandenburger Kabinett hat dazu im August 2020 das Lausitzprogramm 2038 beschlossen. Die Richtlinie ist die Voraussetzung zur Umsetzung konkreter Maßnahmen.

Fördergebiet ist das Lausitzer Revier mit den Landkreisen Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und der kreisfreien Stadt Cottbus. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften sowie sonstige öffentliche und private Träger. Der Fördersatz liegt in der Regel bei 90 Prozent.

Das Förderverfahren ist mehrstufig angelegt. Projekte, Ideen und Skizzen können ab sofort bei der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL) eingereicht werden ( www.wirtschaftsregion-lausitz.de). Ideen und konkrete Projekte werden in Werkstätten qualifiziert und gegebenenfalls weiterentwickelt, um die Förderwürdigkeit zu erreichen. Die Interministerielle Arbeitsgruppe Lausitz der Landesregierung (IMAG Lausitz) bestätigt die Fördervorschläge und die Priorisierung der Projekte.

Kathrin Schneider: „Entscheidend für die Projektauswahl ist die Qualität der Projektidee und der Planungsvorlauf. Priorität haben Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Lausitz. Dies umfasst insbesondere die Ansiedlung von Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Aber auch die Verbesserung der Lebensqualität steht im Fokus. Gute Schulen und Kitas und ein funktionierendes Gemeinwesen sind Voraussetzungen, um Familien in der Region zu halten und Zuzug zu befördern.“

Die Förderung wird für Investitionen zur Gestaltung des Strukturwandels insbesondere in folgenden Bereichen gewährt:

  1. wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege, insbesondere Erwerb und Herrichtung von Flächen für Unternehmen, die energetische Sanierung von infolge des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung zur Verfügung stehenden Gebäuden zur Nachnutzung,
  2. Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen, insbesondere zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sowie Schienenbahnen, die nicht Eisenbahnen des Bundes sind, im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs,
  3. öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, insbesondere Ausbau von Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche, Investitionen in die Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie altersgerechter Umbau und Barriereabbau,
  4. Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
  5. Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
  6. touristische Infrastruktur,
  7. Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung,
  8. Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,
  9. Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere Maßnahmen zur Renaturierung und Umgestaltung ehemaliger Tagebauflächen sowie zu deren Aufforstung; die Verpflichtungen des Unternehmers nach Bergrecht bleiben unberührt.

Weiterführende Informationen insbesondere zum Verfahren werden auf der Homepage der Wirtschaftsregion Lausitz und auf der Homepage des Lausitzbeauftragten des Ministerpräsidenten unter veröffentlicht.

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