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Finanzielle Unterstützung für polnische Berufspendler greift auch in Brandenburgs Landwirtschaft
Potsdam – Die vom Land beschlossene Unterstützung für Berufspendlerinnen und -pendler aus Polen greift auch in der Landwirtschaft und im Gartenbau.
Agrarminister Axel Vogel: „Landwirte, Gemüsebauern, Tierhalter – unsere märkischen Lebensmittelversorger – haben wir als systemrelevant anerkannt. Aussaat und Ernte, Versorgen von Tieren und Verarbeiten von Produkten sind ohne polnische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vielerorts in Brandenburg nicht mehr möglich. Deshalb kommt die Aufwendungsentschädigung von täglich 65 Euro für Berufspendler von Polen nach Brandenburg und 20 Euro je Familienmitglied explizit auch hier zum Einsatz. Das kann den rund 750 aus Polen nach Brandenburg pendelnden Menschen bei der Finanzierung von Unterkünften helfen.
Darüber hinaus wurden heute vom Bundesrat final verschiedene Regelungen beschlossen, um das Ausbleiben von Tausenden Saisonarbeitskräften auszugleichen. Saisonarbeitskräfte, die schon im Land sind und in den kommenden Wochen in der Spargelernte und danach vor allem beim Erdbeerpflücken helfen, können statt bisher 70 Tage jetzt 115 Tage sozialversicherungsfrei in Brandenburg arbeiten – das gilt bis 31. Oktober 2020.
Auch für heimische Helferinnen und Helfer auf Zeit kann ein temporärer Einsatz in der Landwirtschaft dank des verabschiedeten Gesetzpakets auch finanziell attraktiv sein.
Vogel: „Wer Corona-bedingt in Kurzarbeit ist, für den werden Nebeneinkünfte aus der Landwirtschaft bis zur Höhe des bisherigen Lohns nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Außerdem gibt es bessere Hinzuverdienstregeln für Rentner und Vorruheständler. Es geht nicht nur um Feldarbeit, sondern auch um viele weitere Einsatzmöglichkeiten.“
Auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums sind bei den Informationen zur Corona-Situation auch einige Links zu Saisonarbeitsportalen veröffentlicht. https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/start/aktuelles/coronasituation/faq-landwirtschaft/
Von der erlaubnisfreien Arbeitnehmerüberlassung während der Corona-Pandemie kann auch die Landwirtschaft profitieren. Für die von der Corona-Krise betroffenen Agrarbetriebe der Primärproduktion wird ein bundesweites Programm der Landwirtschaftlichen Rentenbank aufgelegt. Stundungen von Sozialversicherungsbeiträgen werden möglich sein. Auf Landes- und Bundesebene wird zudem an Corona- Soforthilfeprogrammen für die Landwirtschaft gearbeitet.
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