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Donnerstag, 26. März 2020

Gemeinsam für Brandenburg

Gemeinsam für Brandenburg

Erklärung der Verbände der Kreditwirtschaft Brandenburg zusammen mit der Ministerin für Finanzen und Europa, Frau Katrin Lange

Die Corona-Krise stellt unser Bundesland, die am Wirtschaftsleben Beteiligten sowie die Menschen vor ungeahnte Herausforderungen. Beruflich und privat wird den Bürgerinnen und Bürgern in dieser herausfordernden Lage sehr viel abverlangt.

Daher ist es wichtig, dass die Kreditwirtschaft und das Land Brandenburg mit ihren Institutionen die Auswirkungen auf die regionale und lokale Wirtschaft sowie die Menschen im Blick haben und gemeinsam handeln.

Es ist das gemeinsame Verständnis der Unterzeichnenden, Zuschussprogramme, Liquiditätsprogramme und Bürgschaftsprogramme sowie eigene Angebote der Finanzwirtschaft so unbürokratisch wie möglich, so schnell wie möglich und so günstig wie möglich bereit zu stellen.

  • 1. Das Zuschussprogramm des Landes in Verbindung mit dem Bundesprogramm hat die ILB am 25.03.2020 online geschaltet. Neben den Finanzhilfen des Bundes stellt das Land Brandenburg hierfür zunächst 7,5 Mio. Euro zur Verfügung.
  • 2. Das Bürgschaftsprogramm der Bürgschaftsbank Brandenburg wird auf die besondere Situation ausgerichtet.
    • In Abstimmung mit der Bundesregierung ist beabsichtigt, die Haftungsfreistellung für die zu verbürgenden Kredite ggü. der Hausbank von 80 % auf 90 % anzuheben.
    • Die Kreditlaufzeit kann bis zu 6 Jahre betragen. Zu Beginn sind 2 tilgungsfreie Jahre möglich.
    • Bei Bedarf kann im Einzelfall zusätzlich zur persönlichen Bürgschaft eine weitere bewertbare Sicherheit (Grundschuld) erforderlich sein.
    • Die Höhe der Bürgschaftsprovision wird von 1,25 % auf 1,1 % p.a. abgesenkt.
    • Wünschenswert ist es, dass die Hausbanken ihre zu 90 % verbürgten und damit abgesich-erten Kredite bis zu 1,9 % p.a. über alle Ratingklassen verzinsen. Die Entscheidung zur Verzinsungshöhe liegt im alleinigen Ermessen der Hausbank. Die Gesamtbelastung des Kreditnehmers läge dann bei 3 %.
    • Um schnelle Entscheidungen in der Bürgschaftsbank Brandenburg zu ermöglichen, wird der sogenannte ,,Kleine Bürgschaftsausschuss“ Anträge bis zu 300 T€ (rd. 80 % der Anträge) innerhalb von 72 Stunden entscheiden. Zusammen mit der erforderlichen Bearbeitungszeit in der Hausbank wird dem Antragsteller nach ca. 6 Arbeitstagen die Entscheidung zugehen und die Liquidität nach den erforderlichen Unterschriften unter die Kreditverträge zur Verfügung gestellt.
  • 3. Ein wichtiger Beitrag zur kurzfristigen Liquiditätssicherung von Selbständigen und Unterneh-mern kann in bestimmten Fällen die Tilgungsaussetzung ganz oder in wesentlichen Teilen für bis zu 2 Monate sein. Das ist insbesondere dann möglich, wenn andere Instrumente nicht greifen, ansonsten ein solventes Unternehmen unverschuldet in Not gerät und absehbar nur ein kurzfristiger Liquiditätsbedarf besteht.
  • 4. Für Privatkunden ist es wünschenswert, dass bei Bedarf Tilgungsleistungen für Finanzierungen so lange wie möglich ohne Kosten ausgesetzt werden.

    In diesen Tagen und Wochen sind viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit bedroht. Damit einher gehen deutliche Einkommensverluste.

    Daher werden die Verbände der Kreditwirtschaft in ihren Gruppen dafür werben, dass Dispositionskredite oder Überbrückungskredite bei Bedarf unkompliziert eingeräumt, erhöht bzw. zinsgünstig zur Verfügung gestellt werden.

Die Unterzeichnenden werden in den kommenden Tagen und Wochen weiter gemeinsam daran arbeiten, den Akteuren der Wirtschaft sowie den Bürgerinnen und Bürgern hilfreich zur Seite zu stehen und die Programme des Landes Brandenburg sowie der KfW aktiv in die Beratung einbinden.

Wir gemeinsam lassen die vielen Selbständigen, die vielen Unternehmen aller Branchen und Größen sowie die Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs in dieser schwierigen Lage nicht im Stich!

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