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ILB-Stellungnahme zu der rbb-Berichterstattung vom 16. Januar 2019
Potsdam. Zu den in der rbb-Sendung "Brandenburg Aktuell" vom 16. Januar 2019 und in der Folge in anderen Medien verbreiteten Vorwürfen gegen eine ehemalige ILB-Mitarbeiterin und die Förderbank erklärt die ILB:
Die in der aktuellen rbb-Berichterstattung behandelten Fördervorhaben, überwiegend aus den Jahren 1998 bis 2006, waren bereits Gegenstand der im Jahr 2017 durchgeführten unabhängigen Compliance-Untersuchung in der ILB. Dazu gehören auch die Fördervorhaben der Eheleute von Hertzberg. Der Compliance-Bericht enthält im Ergebnis keine Hinweise, die die erhobenen Vorwürfe gegen eine ehemalige ILB-Mitarbeiterin stützen. Dennoch werden wir die aktuelle Berichterstattung zum Anlass nehmen, die Vorgänge unter Compliance-Gesichtspunkten einer erneuten Überprüfung zu unterziehen.
Auch den weiteren in dem rbb-Bericht angesprochenen Sachverhalten zu den Fördervorhaben der Eheleute von Hertzberg werden wir nachgehen und diese aufklären. Die ILB wird zudem gerne die in dem rbb-Bericht dargestellten Sachverhalte in den zuständigen Ausschüssen des Landtages noch einmal erläutern.
Der Vorstand der ILB hatte die erstmals Anfang Februar 2017 erhobenen Vorwürfe gegenüber einer ILB-Mitarbeiterin sehr ernst genommen und die eigene Compliance-Stelle unmittelbar nach Kenntnisnahme des Vorwurfs mit der Klärung des Sachverhalts beauftragt und dies mit dem ILB-Verwaltungsratsvorsitzenden abgestimmt.
Auch eine externe arbeitsrechtliche Überprüfung hatte keine Anhaltspunkte ergeben, die die erhobenen Vorwürfe bestätigen würden. Ferner hat auch die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen in dem Fall aufgenommen. Der Verwaltungsrat der ILB hatte den vollständigen Bericht der Compliance-Untersuchung in seiner turnusgemäßen Sitzung am 01.06.2017 zur Kenntnis genommen und die bestehenden Compliance-Regelungen umfassend und intensiv erörtert. Mitglied des ILB-Verwaltungsrates war auch der Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Brandenburger Landtages. Darüber hinaus haben Abgeordnete des Brandenburger Landtages aus verschiedenen Fraktionen vollständige Einsicht in den Compliance-Bericht genommen.
Der Compliance-Bericht enthält Auszüge aus der Personalakte der ehemaligen Mitarbeiterin sowie per-sonenbezogene Daten von unbeteiligten Mitarbeitern, die im Rahmen der Untersuchung befragt worden sind. Außerdem enthält der interne Bericht Daten von 15 in eine Stichprobe einbezogenen Unternehmen, darunter auch die in dem gestrigen rbb-Bericht genannten Vorhaben. Zudem sind in dem Bericht die genauen Prüfstrukturen und Methoden der Förderbank in Compliance-Verfahren erkennbar. Die ILB hat insoweit Schutzrechte Dritter zu beachten, ohne deren Einverständnis wir keine Veröffentlichung vornehmen dürfen. Insofern hatte die ILB dem rbb-Antrag auf Akteneinsicht zunächst nicht entsprochen.
Während des dazu erhobenen Klageverfahrens einer rbb-Journalistin hat die ILB eine zum Teil ge-schwärzte Fassung des Compliance-Berichtes zur Einsicht vorgelegt. Über den erforderlichen Umfang der Schwärzung wird derzeit in einem Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht gestritten. Die ILB wird das noch ausstehende Urteil vollständig umsetzen. Sämtlichen anderen Akteneinsichtsanträgen des rbb in Fördervorhaben, die im Zusammenhang mit dem Compliance-Bericht stehen, wurde entsprochen.
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