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Freitag, 26. Juli 2019

Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen ehemalige ILB-Mitarbeiterin eingestellt – Vorwürfe des RBB haltlos

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Das Ermittlungsverfahren gegen eine ehemalige Mitarbeiterin der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wegen Vorteilsnahme ist nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Neuruppin mit. Im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen hat sich kein Tatverdacht gegen die ehemalige Mitarbeiterin feststellen lassen. Die ILB hatte vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft kooperiert.

In seiner Sitzung vom 14.06.2019 hatte sich zuvor bereits der Brandenburger Landtag mit einem Bericht der Landesregierung zur Aufklärung und Überprüfung der Förderpraxis der ILB (vgl. Drucksache 6/10483-B) befasst. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die ILB alles Erforderliche getan hat, um die in Rede stehenden Sachverhalte aufzuklären und sie hierzu alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt hat. Die durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführte Begutachtung der Kontrollregularien hat bestätigt, dass die implementierten betrugsverhindernden Kontrollmechanismen geeignet sind, strafbaren Handlungen angemessen vorzubeugen. Damit ist die ILB ihrer Pflicht zur Aufklärung und Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit umfänglich nachgekommen.

Nach Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen, den von der ILB durchgeführten Überprüfungen und dem Bericht der Landesregierung ist der vom RBB in der Sendung "Brandenburg aktuell" vom 16.01.2019 gegen eine ehemalige Mitarbeiterin der ILB geäußerte Vorwurf der Vorteilsnahme vollständig entkräftet.

Christian Görke, Minister für Finanzen des Landes Brandenburg und Vorsitzender des Verwaltungsrates der ILB erklärt: „Ich freue mich, dass die erhobenen Vorwürfe nunmehr abschließend geklärt wurden und die ILB ihre bewährte Arbeit für das Land Brandenburg auch zukünftig in gewohnter integrer Weise leisten kann. Das ist auch eine positive Nachricht für den guten Ruf der ILB.“

„Wir haben die vom RBB im Februar 2017 und wiederholt im Januar 2019 erhobenen Korrup-tionsvorwürfe sehr ernst genommen und diese durch interne und externe Prüfungen untersuchen lassen“, so Tillmann Stenger, Vorsitzender des Vorstandes der ILB. „Mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens wurden unsere Prüfungsergebnisse und damit die Haltlosigkeit der Vorwürfe bestätigt.“

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