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ILB beauftragt Compliance-Stelle mit Klärung des Sachverhalts
Potsdam. Zu den in den Medien im Zusammenhang mit dem Vorhaben Schwielowsee erhobenen Korruptionsvorwürfen gegen eine Mitarbeiterin der ILB, hält die ILB Folgendes fest:
1. Die ILB darf sich, wie andere Arbeitgeber auch, aus personalrechtlichen sowie datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu Personalangelegenheiten einzelner Mitarbeiter äußern.
2. Geschäftsbeziehungen mit privaten Geschäften zu verbinden, ist mit den Regularien der ILB grundsätzlich nicht vereinbar. Diese Regelungen sind ILB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch bekannt. Dazu werden die ILB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jährlich geschult.
3. Die ILB nimmt die erhobenen Vorwürfe sehr ernst. Deswegen hat die ILB die eigene Compliance-Stelle mit der Klärung des Sachverhalts beauftragt.
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Strategie und Kommunikation
stv. Pressesprecher
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