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Um Ihre Beschwerde bearbeiten zu können, speichern wir Ihre Daten und verarbeiten Sie weiter. Ihre persönlichen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Hier gelangen Sie zu unseren ausführlichen Datenschutzhinweisen.
Wie können Sie Ihre Beschwerde einreichen?
Beschwerden können elektronisch, schriftlich oder mündlich an die ILB gerichtet werden:
- Elektronisch übermittelte Beschwerden können im Kontaktformular erfasst werden.
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Schriftliche Beschwerden an folgende Anschrift geschickt werden:
Investitionsbank des Landes Brandenburg
Zentrale Beschwerdestelle
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam - Für mündliche Beschwerden stehen die Mitarbeitenden der ILB während der Bankarbeitszeiten zur Verfügung.
Welche Informationen sollte Ihre Beschwerde enthalten?
Für die schnellere Bearbeitung von Beschwerden helfen Sie uns mit folgenden Informationen:
- Beschreibung des Sachverhalts
- Ihre Kontaktdaten
- Nennung der Antrags- bzw. Vertragsnummer sofern sie vorhanden ist
- Kopien des Vorgangs
- Sofern Sie im Auftrag einer anderen Person handeln, eine Vertretungsvollmacht dieser Person
Wie behandelt die ILB Beschwerden?
Für die Prüfung und Bearbeitung von Beschwerden ist die Zentrale Beschwerdestelle der ILB verantwortlich. Es erfolgt eine Prüfung der Beschwerde durch Mitarbeitende, die nicht in die der Beschwerde zugrunde liegenden Abläufe eingebunden waren. Dabei werden alle vorliegenden Unterlagen umfassend und objektiv geprüft.
Die ILB wird zeitnah auf Ihre Beschwerde reagieren, mindestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen. Sofern innerhalb dieses Zeitraums keine Antwort möglich ist, gibt die ILB eine vorläufige Stellungnahme unter Angabe der Gründe.
Die Äußerung einer Beschwerde hat keine Auswirkung auf ein laufendes Förderantrags- oder Kreditverfahren.
Alternative Beschwerdekanäle
Neben den beschriebenen Kontaktwegen können Sie sich auch an eine außergerichtliche Schlichtungsstelle wenden. Informationen hierzu finden Sie unter den Rechtshinweisen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ILB. Unbenommen davon steht Ihnen der Zivil- oder Verwaltungsrechtsweg offen.