Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR-Infrastruktur)
Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR-Infrastruktur)
Kontakt
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Jens Ramm
Referatsleiter
Tel.: 0331 660-1540
Fax: 0331 660-61540
E-Mail Kontakt
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Katharina Dombrowski
Tel.: 0331 660-1221
Fax: 0331 660-61221
E-Mail Kontakt
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Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur
Tel.: 0331 660-2211
Fax: 0331 6606-1694
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Weitere Ansprechpartner
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Rüdiger Schulz
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)
Referat 21
Tel.: 0331 866-8048
E-Mail Kontakt
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Überblick
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) über die ILB die nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland im Land Brandenburg.
Fördernehmer | Partnerinnen und Partner einer Kooperation, die im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbs (SUW) ausgewählt wurden |
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Förderthemen | investive und nicht investive Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR) |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) |
Ziel des Programms
Ziel des Programms ist die Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland im Land Brandenburg.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Das MIL-Förderprogramm NESUR unterstützt Partnerinnen oder Partner einer Kooperation, die im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbs (SUW) ausgewählt wurden.
Weitere Details finden Sie unter der Ziffer 3 der Richtlinie.
Was wird gefördert?
Das MIL-Förderprogramm NESUR unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
Infrastrukturmaßnahmen, wie z. B.:
- Reaktivierung und gegebenenfalls Renaturierung brachgefallener Flächen und Gebäude
- Aufwertung öffentlicher Anlagen und Räume
- Steigerung der Erlebbarkeit von Natura-2000-Gebieten oder nationalen Naturlandschaften
- Erhalt und Belebung von städtischen Gemeinschaften durch die Integration von Bildungs- und sozialräumlichen Maßnahmen
- Anpassung sozialer Infrastrukturen an die sich aufgrund der demografischen Entwicklung ändernden Nachfragestrukturen und Bedarfe
- Verbesserung inklusiver Bewegungs-, Spiel- und Freizeitangebote
- Erweiterung, Sanierung, Um- und Ausbaumaßnahmen von Bildungseinrichtungen und Bildungsstandorten
- Investitionen in die Standort- und Infrastrukturentwicklung für die lokale Wirtschaft und des Handels (zum Beispiel Gründer-, Handwerker-, Kreativ-, Innovations-, Gewerbe- und Gesundheitszentren)
Umweltmaßnahmen, wie z. B.:
- Altlastenbeseitigung und Geländeaufbereitung
- Herstellung und Verbesserung wirtschaftsnaher Infrastruktur auf Konversionsflächen zur gewerblichen Nutzung
- Analysen und Konzepte zur Luftqualitätsverbesserung und Lärmminderung in stark belasteten Quartieren
- Umsetzung von Maßnahmen, die in Luftreinhalte- und Lärmaktionsplänen oder in Leitbildern beziehungsweise Konzepten für die Prädikatisierung als Kur- und Erholungsort zur Verbesserung der Belastungssituation verankert sind
- Verbesserung der biologischen Vielfalt durch Umsetzung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen
- bauliche Maßnahmen zur Vermeidung von und dem Schutz vor Hochwasserrisiken
Die Förderung von Mobilitätsprojekten erfolgt nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Senkung des CO2-Ausstoßes im Verkehr gemäß Operationellem Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014-2020 in der jeweils geltenden Fassung.
Die Förderung von Energieprojekten erfolgt nach der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien, von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und der Versorgungssicherheit im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg (RENplus 2014-2020) in der jeweils geltenden Fassung.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Folgende Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig:
- Schuldzinsen,
- erstattungsfähige Mehrwertsteuer,
- der Kostenanteil für den Erwerb von unbebauten und bebauten Grundstücken, der 10 Prozent der gesamten förderfähigen Ausgaben übersteigt und
- der Kostenanteil für den Erwerb von Brachflächen und ehemals industriell genutzten Flächen mit Gebäuden, der 15 Prozent der gesamten förderfähigen Ausgaben übersteigt.
Ferner sind Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermarktung (Verkauf) von Tabakerzeugnissen nicht zuwendungsfähig.
Wie wird gefördert?
Grundsätzlich beträgt die Förderung in Form eines Zuschusses bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Zuschuss muss mindestens 5.000 EUR betragen (Bagatellgrenze).
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Anträge können ab 1. Juli 2016 online über das ILB-Kundenportal gestellt werden.
Mit dem Antrag ist eine Bestätigung des Lead-Partners der SUW-Strategie einzureichen, dass die zur Förderung beantragte Maßnahme Bestandteil dieser Strategie ist.
Geltungsdauer
Die Richtlinie trat am 29. April 2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Was ist noch zu beachten
- Projekte mit Gesamtausgaben ab 500.000 EUR müssen die quantifizierte Gegenüberstellung verschiedener Lösungen beinhalten oder Teil eines Konzeptes sein, in dem die Wirtschaftlichkeit verschiedener Lösungen bewertet wird. Eine quantifizierte Gegenüberstellung beinhaltet eine Bedarfsbeschreibung, eine Variantenuntersuchung zur Bedarfsdeckung und eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
- Bei städtebaulich relevanten Projekten mit Gesamtkosten von mehr als 2.000.000 EUR ist zur Ermittlung der besten Entwurfslösung ein geregeltes Wettbewerbsverfahren durchzuführen.
- Für Projekte von herausragender städtebaulicher Bedeutung und Gesamtkosten unter 2.000.000 EUR behält sich die Bewilligungsbehörde in Abstimmung mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) die Anordnung eines geregelten Wettbewerbsverfahrens vor.
- Mit dem Projekt darf nicht begonnen werden, bevor die Bewilligung der Zuwendung erfolgt ist. Ausnahmen hierzu (förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn) sind bei der ILB schriftlich zu beantragen.
- Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Regelungen der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds (EFRE, ELER, EMFF und ESF) finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 (ANBest-EU) zu beachten und anzuwenden.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 12/2020
- Stand: 12/2020
- Stand: 08/2023
Ergänzende Informationen
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BLB - Allgemeine Hinweise zur Antragsprüfung - Inhalt von Bauunterlagen für die baufachliche Prüfung
Stand: 11/2024 -
BLB - Allgemeine Hinweise zur Überprüfung der Bauausführung sowie zur baufachlichen Prüfung des Verwendungsnachweises bei Zuwendungsbaumaßnahmen
Stand: 11/2024 - Stand: 06/2017
- Stand: 07/2019
- Stand: 12/2020
-
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung
Stand: 04/2015 - Stand: 04/2015
-
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation
Stand: 07/2021 -
Kriterien für die fachliche Stellungnahme des LBV
Für Förderung nach Nummern 2.1.1 a) und 2.1.1 b) der Richtlinie
Stand: 11/2017 -
Kriterien für die fachliche Stellungnahme des LfU
Für Förderung nach Nummern 2.1.2 f) der Richtlinie
Stand: 07/2018 -
Kriterien für die fachliche Stellungnahme des LfU
Für Förderung nach Nummern 2.1.1 c) und 2.1.2 e) der Richtlinie
Stand: 03/2018 -
Kriterien für die fachliche Stellungnahme des LfU
Für Förderung nach Nummern 2.1.2 c) und 2.1.2 d) der Richtlinie
Stand: 04/2018 -
Kriterien für die fachliche Stellungnahme des MBJS
Für Förderung nach Nummern 2.1.1 d) - 2.1.1 j) der Richtlinie
Stand: 12/2017 -
Leitfaden für Begünstigte zur Einhaltung der Informations- und Kommunikationspflichten EFRE-Förderperiode 2014-2020
Stand: 05/2020 - Stand: 07/2024
- Stand: 11/2023
-
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit
Stand: 12/2022 - Stand: 07/2014
Formulare
- Stand: 02/2020
-
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des EFRE 2014- 2020
Stand: 08/2020 - Stand: 01/2017
- Stand: 01/2017
- Stand: 06/2019
- Stand: 03/2018
-
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 07/2020
- Stand: 12/2022
- Stand: 03/2021
-
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2022 -
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 01/2022
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
- Stand: 12/2022
Informationen zu Beschaffungsvorgängen
-
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Stand: 08/2020 -
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Stand: 02/2020 -
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.1.a ANBest-EU
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020 -
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020 -
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020 -
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022