Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR-Infrastruktur)

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  • Jens Ramm Jens Ramm Referatsleiter
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Weitere Ansprechpartner

  • Rüdiger Schulz Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)
    Referat 21
    Tel.: 0331 866-8048
    E-Mail Kontakt

Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.

Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) über die ILB die nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland im Land Brandenburg.

Fördernehmer

Partnerinnen und Partner einer Kooperation, die im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbs (SUW) ausgewählt wurden

Förderthemen

investive und nicht investive Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland

Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg,

Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR)

Mittelherkunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Ziel des Programms

Ziel des Programms ist die Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland im Land Brandenburg.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Das MIL-Förderprogramm NESUR unterstützt Partnerinnen oder Partner einer Kooperation, die im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbs (SUW) ausgewählt wurden.

Weitere Details finden Sie unter der Ziffer 3 der Richtlinie.

Was wird gefördert?

Das MIL-Förderprogramm NESUR unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:

Infrastrukturmaßnahmen, wie z. B.:

  • Reaktivierung und gegebenenfalls Renaturierung brachgefallener Flächen und Gebäude
  • Aufwertung öffentlicher Anlagen und Räume
  • Steigerung der Erlebbarkeit von Natura-2000-Gebieten oder nationalen Naturlandschaften
  • Erhalt und Belebung von städtischen Gemeinschaften durch die Integration von Bildungs- und sozialräumlichen Maßnahmen
  • Anpassung sozialer Infrastrukturen an die sich aufgrund der demografischen Entwicklung ändernden Nachfragestrukturen und Bedarfe
  • Verbesserung inklusiver Bewegungs-, Spiel- und Freizeitangebote
  • Erweiterung, Sanierung, Um- und Ausbaumaßnahmen von Bildungseinrichtungen und Bildungsstandorten
  • Investitionen in die Standort- und Infrastrukturentwicklung für die lokale Wirtschaft und des Handels (zum Beispiel Gründer-, Handwerker-, Kreativ-, Innovations-, Gewerbe- und Gesundheitszentren)

Umweltmaßnahmen, wie z. B.:

  • Altlastenbeseitigung und Geländeaufbereitung
  • Herstellung und Verbesserung wirtschaftsnaher Infrastruktur auf Konversionsflächen zur gewerblichen Nutzung
  • Analysen und Konzepte zur Luftqualitätsverbesserung und Lärmminderung in stark belasteten Quartieren
  • Umsetzung von Maßnahmen, die in Luftreinhalte- und Lärmaktionsplänen oder in Leitbildern beziehungsweise Konzepten für die Prädikatisierung als Kur- und Erholungsort zur Verbesserung der Belastungssituation verankert sind
  • Verbesserung der biologischen Vielfalt durch Umsetzung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen
  • bauliche Maßnahmen zur Vermeidung von und dem Schutz vor Hochwasserrisiken

Die Förderung von Mobilitätsprojekten erfolgt nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Senkung des CO2-Ausstoßes im Verkehr gemäß Operationellem Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014-2020 in der jeweils geltenden Fassung.

Die Förderung von Energieprojekten erfolgt nach der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien, von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und der Versorgungssicherheit im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg (RENplus 2014-2020) in der jeweils geltenden Fassung.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Folgende Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig:

  • Schuldzinsen,
  • erstattungsfähige Mehrwertsteuer,
  • der Kostenanteil für den Erwerb von unbebauten und bebauten Grundstücken, der 10 Prozent der gesamten förderfähigen Ausgaben übersteigt und
  • der Kostenanteil für den Erwerb von Brachflächen und ehemals industriell genutzten Flächen mit Gebäuden, der 15 Prozent der gesamten förderfähigen Ausgaben übersteigt.

Ferner sind Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermarktung (Verkauf) von Tabakerzeugnissen nicht zuwendungsfähig.

Wie wird gefördert?

Grundsätzlich beträgt die Förderung in Form eines Zuschusses bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Der Zuschuss muss mindestens 5.000 EUR betragen (Bagatellgrenze).

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Anträge können ab 1. Juli 2016 online über das ILB-Kundenportal gestellt werden.

Mit dem Antrag ist eine Bestätigung des Lead-Partners der SUW-Strategie einzureichen, dass die zur Förderung beantragte Maßnahme Bestandteil dieser Strategie ist.

Geltungsdauer

Die Richtlinie trat am 29. April 2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2023.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Was ist noch zu beachten

  • Projekte mit Gesamtausgaben ab 500.000 EUR müssen die quantifizierte Gegenüberstellung verschiedener Lösungen beinhalten oder Teil eines Konzeptes sein, in dem die Wirtschaftlichkeit verschiedener Lösungen bewertet wird. Eine quantifizierte Gegenüberstellung beinhaltet eine Bedarfsbeschreibung, eine Variantenuntersuchung zur Bedarfsdeckung und eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
  • Bei städtebaulich relevanten Projekten mit Gesamtkosten von mehr als 2.000.000 EUR ist zur Ermittlung der besten Entwurfslösung ein geregeltes Wettbewerbsverfahren durchzuführen.
  • Für Projekte von herausragender städtebaulicher Bedeutung und Gesamtkosten unter 2.000.000 EUR behält sich die Bewilligungsbehörde in Abstimmung mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) die Anordnung eines geregelten Wettbewerbsverfahrens vor.
  • Mit dem Projekt darf nicht begonnen werden, bevor die Bewilligung der Zuwendung erfolgt ist. Ausnahmen hierzu (förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn) sind bei der ILB schriftlich zu beantragen.
  • Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Regelungen der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds (EFRE, ELER, EMFF und ESF) finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 (ANBest-EU) zu beachten und anzuwenden.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Informationen zu Beschaffungsvorgängen

Rechtshinweise