Landschaftswasserhaushalt und naturnahe Gewässerentwicklung
Landschaftswasserhaushalt und naturnahe Gewässerentwicklung
Kontakte ILB
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Gabriela Hertling
Referatsleiterin
Tel.: 0331 660-1550
Fax: 0331 660-61550
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Kontakte MLUK
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Dr. Doreen Richter
Referat 22
Tel.: 0331 866-7329
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Synnöve Burger
MLUK
Tel.: 0331 866-7342
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Überblick
Mit der Förderung werden Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes und der nachhaltigen naturnahen Entwicklung von Gewässern unterstützt.
Bis zum 31.12.2025 können über diese Seite noch GAK-Förderungen beantragt werden.
Die ELER-Förderung erfolgt über die seperaten Richtlinien:
- Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur naturnahen Entwicklung und dem Schutz von Gewässern
- Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung des Landschaftswasserhaushalts und für ein nachhaltiges Wassermanagement
vom 23.09.2024.
Fördernehmer | Gewässerunterhaltungsverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme des Landes. |
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Förderthemen | umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen, Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität und der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes |
Mittelherkunft | Bund, Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Mit dieser Förderung wird eine umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen, die Verbesserung der Gewässerqualität und der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums und für die Umsetzung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie verfolgt.
Weiterhin werden Ziele der nachhaltigen Entwicklung sowie Ziele des Umweltschutzes und der Erhaltung der Umweltqualität verfolgt. Die Finanzierung der Vorhaben dient der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung gemäß § 6 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Aktuelle Meldungen
ELER-Antragsstellung möglich
Die Beantragung von ELER-Fördermitteln in den Programmen Gewässerentwicklung ELER (2023-2027) und Landschaftswasserhaushalt ELER (2023-2027) ist über die jeweiligen Programmseiten möglich.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Für die Förderung aus GAK/Land-Mitteln können die Antragssteller
- Gewässerunterhaltungsverbände
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme des Landes sein.
Was wird gefördert?
Generell werden Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung gefördert, deren Ziel darin besteht, den ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer zu verbessern.
- 2.1 Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen im Zusammenhang mit Maßnahmen nach den Nummern 2.2 bis 2.4 der Richtlinie
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2.2 Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung, um den ökologischen und chemischen Zustand bzw. das Potenzial der oberirdischen Gewässer zu verbessern durch:
- Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen durch Einrichtung und Gestaltung von Gewässerrandstreifen einschließlich standortgerechter Pflanzungen
- Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen durch Gewässer¬entwicklungs-korridore, Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen beziehungsweise Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung
- Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen durch Veränderung von Menge, Struktur und Zusammensetzung des Substrats im Fließgewässerbett und Gewässerboden
- Verbesserung/Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit der Gewässer, insbesondere durch die Errichtung geeigneter Fischwanderhilfen, Rückbau oder bauliche Anpassung von Querbauwerken
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2.3 Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft
- Hydromorphologische Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung, die der Verbesserung des Wasserrückhalts im Gewässer dienen wie Anhebung der Gewässersohle, Reduzierung von Sohleintiefungen
- Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung, die durch Schaffung und Wiederherstellung von Speicherfunktionen in der Landschaft, zum Beispiel Anbindung von Kleingewässern oder das Anlegen von Pufferräumen, der Verbesserung des Wasserrückhalts dienen
- Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung, die durch Herstellung und Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten des Gebietsabflusses durch wasserwirtschaftliche Anlagen der Verbesserung des Wasserrückhalts dienen
- der Bau von Verwaltungsgebäuden;
- die Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten:
- die Unterhaltung und Pflege von Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen;
- gewässerkundliche Daueraufgaben;
- institutionelle Förderungen;
- Geldzahlungen anstelle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen;
- Gerichts- und Anwaltskosten bei Klagen des Antragsstellers gegen das Land Brandenburg
- im Regelfall bis zu 90 % der förderfähigen Kosten betragen.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Förderausschluss nach Ziffer 5.4 e) der Richtlinie
Wie wird gefördert?
GAK-/Land-Förderung
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt und kann
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Antragstellung für GAK-Förderanträge ist fortlaufend möglich.
Zuwendungsanträge für die ELER-Förderung können derzeit nicht gestellt werden.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass aufgrund der auslaufenden ELER-Förderperiode 2014-2022 die Vorhaben bis zum 31. Dezember 2024 abzuschließen sind und die Verwendungsnachweisprüfung bis zum 30. Juni 2025 zu erfolgen hat.
Geltungsdauer
Diese Richtlinie trat zum 16. August 2021 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau E. Nitschke, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1477 erreichen.
Was ist noch zu beachten
- Zu dem Vorhaben muss bei Antragsstellung ein positives Votum durch die zuständige regionale Arbeitsgruppe vorliegen. Dieses darf nicht älter als 2 Jahre zum Zeitpunkt der Antragseinreichung sein.
- Eine Weitergabe der Zuwendung ist nicht zulässig.
- Die Mehrwertsteuer ist förderfähig, für den Fall, dass der Zuwendungsempfänger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 07/2023
- Stand: 07/2021
-
Merkblatt zur Richtlinie für die mit ELER-Land-Mitteln geförderten Vorhaben
(zu den Nummern 2 und 5.4 Buchstabe d)
Stand: 05/2020 - Stand: 08/2021
Ergänzende Informationen
- Stand: 07/2020
- Stand: 05/2020
-
Leitfaden Vergabe für private und öffentliche Auftraggeber (ELER)
Stand: 01/2024 - Stand: 07/2024
- Stand: 07/2024
- Stand: 09/2024
- Stand: 12/2024
- Stand: 05/2020
- Stand: 07/2014
-
Mindestanforderungen zur Beantragung und Abrechnung von unbaren Eigenleistungen
Stand: 07/2019
Formulare
- Stand: 11/2019
- Stand: 03/2019
- Stand: 05/2020
-
Anlage zum Antrag - Übersicht für das Vorhaben benötigter/betroffener Flurstücke (GAK)
Stand: 03/2019 - Stand: 05/2020
- Stand: 11/2019
- Stand: 10/2020
- Stand: 07/2020
- Stand: 06/2019
- Stand: 03/2021
- Stand: 03/2021
- Stand: 10/2022
- Stand: 01/2021
- Stand: 02/2020
- Stand: 11/2018
- Stand: 11/2020
- Stand: 02/2021
-
Mindestanforderungen zur Beantragung und Abrechnung von unbaren Eigenleistungen
Stand: 09/2019 - Stand: 10/2023
- Stand: 03/2020
- Stand: 06/2020
-
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019 -
keine verbindliche Vorlage (optional)
Stand: 07/2023
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 03/2021
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022