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Jetzt Förderung findenFür dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm werden forstwirtschaftliche Vorhaben des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) unterstützt.
Fördernehmer | Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) |
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Förderthemen | Waldumbau inklusive Kulturpflege dieser Flächen, Erstellung von Standortgutachten in Form einer nachvollziehbaren Anbauempfehlung für das zu finanzierende Vorhaben, Überwachung sowie Vorbeugung und Bekämpfung von Waldschäden |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von Vorhaben des Landesbetriebes Forst Brandenburg |
Mittelherkunft | Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Land Brandenburg |
Entwicklung stabiler und standortgerechter Wälder im Landeswald unter Berücksichtigung der ökologischen und ökonomischen Leistungsfähigkeit sowie des Klimawandels. Ziel ist die nachhaltige Sicherung und Entwicklung der Waldfunktion.
Aufgrund der auslaufenden ELER-Förderperiode 2014 bis 2022 möchten wir Sie darüber informieren, dass es notwendig ist, Ihre Vorhaben bis zum 31.12.2024 abzuschließen und Ihren Verwendungsnachweis bis zum 31.03.2025 bei der ILB einzureichen.
Bitte reichen Sie uns zukünftig das Formular "Liste der bezahlten Rechnungen" als unterschriebenes Original und bei Auszahlungsanträgen mit mehr als fünf Belegen zusätzlich als Excel Datei per E-Mail ein.
Das Land Brandenburg, vertreten durch den Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB).
Maßnahmebereich I (MB I)
Maßnahmebereich II (MB II)
Rabatte und Skonti sind nicht finanzierungsfähig. Die Umsatzsteuer ist nicht finanzierungsfähig.
Zuschuss als Festbetragsfinanzierung (MB I) oder Anteilsfinanzierung (MB II)
Für die Maßnahmebereiche (MB) I und II können ab dem 21.02.2024 wieder Anträge vollständig und formgebunden bei der ILB eingereicht werden. Letzter Posteingang ist der 05.04.2024.
Für den MB I - Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft - alle Maßnahmen - steht ein Budget in Höhe von 700.000,00 EUR zur Verfügung.
Für den MB II - Vorbeugung und Bekämpfung von Waldschäden - steht ein Budget in Höhe von 5.000.000,00 EUR zur Verfügung.
Hinweis:
Nach dem Termin erfolgt eine Analyse der vorliegenden vollständigen Anträge. Liegt der Mittelbedarf unter den zur Bewirtschaftung zugewiesenen Mitteln, wird jeder vollständige Antrag bewilligt und ein neuer Eingangstermin festgesetzt. Liegt der Mittelbedarf über den zugewiesenen Mitteln, erfolgt eine Auswahl der zu bewilligenden Projekte.
Diese Verwaltungsvorschrift gilt mit Wirkung vom 1. Mai 2016 - zuletzt geändert zum 1. Januar 2023 - bis 31. Dezember 2024.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau M. Staake, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1553 erreichen.
Erlass des MLUK zur Verlängerung ELER-finanzierter Verwaltungsvorschriften vom 11.03.2021
Stand: 03/2021Verwaltungsvorschrift Anlage - Festbeträge Maßnahmebereich I
Stand: 01/2023Besondere Nebenbestimmungen Saat/Pflanzung, Naturverjüngung, Nachbesserung, Ergänzung
Stand: 09/2023Besondere Nebenbestimmungen Verbesserung vorhandener Löschwasserentnahmestellen
Stand: 03/2023Leitfaden Vergabe für private und öffentliche Auftraggeber (ELER)
Stand: 01/2024Projektauswahlkriterien Maßnahmebereich I - Umsetzung forstwirtschaftlicher Vorhaben
Stand: 02/2023Projektauswahlkriterien Maßnahmebereich II - Vorbeugung und Bekämpfung von Waldschäden
Stand: 02/2023Indikatoren Maßnahmebereich I - Anlage zum Verwendungsnachweis
Stand: 03/2023Indikatoren Maßnahmebereich II - Anlage zum Verwendungsnachweis
Stand: 03/2023für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019