Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr (Mobilitätsrichtlinie)
Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr (Mobilitätsrichtlinie)
Kontakt
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Jens Ramm
Referatsleiter
Tel.: 0331 660-1540
Fax: 0331 660-61540
E-Mail Kontakt
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Katharina Dombrowski
Tel.: 0331 660-1221
Fax: 0331 660-61221
E-Mail Kontakt
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Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur
Tel.: 0331 660-2211
Fax: 0331 6606-1694
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Weitere Ansprechpartner
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Thomas Tamm-Blechschmidt
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)
Referat 42
Tel.: 0331 866 8261
E-Mail Kontakt
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Überblick
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) über die ILB bei Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes einschließlich einer nachhaltigen Mobilität.
Fördernehmer | Kommunen, |
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Förderthemen | investive und nicht investive Maßnahmen zur Senkung des CO2-Ausstoßes |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Senkung des CO2-Ausstoßes im Verkehr gemäß Operationellem Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014-2020 |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) |
Ziel des Programms
Ziel des Programms ist die Förderung der Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes einschließlich einer nachhaltigen Mobilität.
Aktuelle Meldungen
Änderung der Richtlinie Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr (Mobiliitätsrichtlinie)
Die Änderungen der Richtlinie Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr (Mobilitätsrichtlinie) wurden mit dem Amtsblatt vom 03.07.2019 veröffentlicht. Mit den Änderungen ergeben sich für Sie veränderte und vereinfachte Förderbedingungen:
- Im Fördertatbestand 2.2.3 entfällt die Einschränkung im Hinblick auf den Stadt-Umland-Wettbewerb
- Die Förderobergrenzen im Leitfaden der Richtlinie wurden angepasst
Änderung der Richtlinie Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr (Mobilitätsrichtlinie)
Die Änderungen der Richtlinie Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr (Mobilitätsrichtlinie) wurden mit dem Amtsblatt vom 30.05.2018 bekanntgegeben. Mit den Änderungen ergeben sich für Sie veränderte und vereinfachte Förderbedingungen:
- Die Mindestsummen der zuwendungsfähigen Ausgaben wurden erheblich verringert. Sie betragen für Verknüpfungsstellen nur noch 50.000 EUR. Für Bike+Ride-Anlagen und alle anderen Fälle nur noch 5.000 EUR. Maßnahmen an unterschiedlichen Standorten können zusammengefasst werden, sofern sie Bestandteil eines verkehrlichen Gesamtkonzeptes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sind. Das bedeutet das auch einfache Radabstellanlagen an Haltestellen förderfähig sind.
- Zugangs- und Verknüpfungsstellen an Straßenbahnen sind förderfähig.
- Der Nachweis der CO2-Reduzierung wird wesentlich vereinfacht. Bei Bike&Ride- und Park&Ride-Anlagen an Zugangs- oder Verknüpfungsstellen zum ÖPNV wird davon ausgegangen, dass diese immer einen Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten und somit auf einen gesonderten Nachweis verzichtet werden kann. Für den pauschalen Nachweis der Reduzierung von 1 t/a CO2 sind je Vorhaben mindestens drei Radabstellplätze oder ein PKW-Stellplatz zu realisieren.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Das MIL-Förderprogramm Mobilität unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
- Kommunen
- Unternehmen mit genehmigten Linienverkehren nach § 42 PBefG
- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (zum Beispiel Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg)
Was wird gefördert?
Das MIL-Förderprogramm Mobilität unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
- Mobilitätskonzepte und –management von öffentlich–rechtlichen Gebietskörperschaften
- Vorhaben zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Städte und Regionen Brandenburgs im Radverkehr
- Investitionsvorhaben des ÖPNV
- Energieeffiziente und klimafreundliche Antriebe im ÖPNV
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben sind in der Anlage zur Richtlinie detailliert aufgeführt.
Wie wird gefördert?
Grundsätzlich beträgt die Förderung in Form eines Zuschusses bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für die Förderung von energieeffizienten und klimafreundlichen Antrieben im ÖPNV sowie Modellvorhaben für deren Einsatz gelten abweichende Fördersätze.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Anträge können ab 08.09.2016 online über das ILB-Kundenportal (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de) gestellt werden.
Geltungsdauer
Die Richtlinie trat am 08.09.2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Was ist noch zu beachten
Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Regelungen der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds (EFRE, ELER, EMFF und ESF) finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 (ANBest-EU) zu beachten und anzuwenden.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 05/2018
- Stand: 06/2019
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Richtlinie - Leitfaden (Auslegungshinweise zu förderfähigen Ausgaben)
Stand: 06/2019
Ergänzende Informationen
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BLB - Allgemeine Hinweise zur Antragsprüfung - Inhalt von Bauunterlagen für die baufachliche Prüfung
Stand: 11/2024 -
BLB - Allgemeine Hinweise zur Überprüfung der Bauausführung sowie zur baufachlichen Prüfung des Verwendungsnachweises bei Zuwendungsbaumaßnahmen
Stand: 11/2024 - Stand: 06/2017
- Stand: 07/2019
- Stand: 12/2020
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EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung
Stand: 04/2015 - Stand: 04/2015
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EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation
Stand: 07/2021 -
Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, Abt. 4, Nr. 5/2017
Stand: 03/2017 -
Leitfaden für Begünstigte zur Einhaltung der Informations- und Kommunikationspflichten EFRE-Förderperiode 2014-2020
Stand: 05/2020 - Stand: 07/2024
- Stand: 11/2023
-
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit
Stand: 12/2022 - Stand: 07/2014
Formulare
- Stand: 03/2018
- Stand: 07/2016
-
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des EFRE 2014- 2020
Stand: 03/2019 - Stand: 01/2017
- Stand: 01/2017
- Stand: 06/2019
- Stand: 03/2018
-
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 07/2020
- Stand: 12/2022
- Stand: 03/2021
-
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2022 -
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 01/2022
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
- Stand: 12/2022
Informationen zu Beschaffungsvorgängen
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Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Stand: 08/2020 -
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Stand: 02/2020 -
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.1.a ANBest-EU
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020 -
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020 -
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020 -
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022