Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr (Mobilitätsrichtlinie)

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  • Jens Ramm Jens Ramm Referatsleiter
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Weitere Ansprechpartner

  • Thomas Tamm-Blechschmidt Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)
    Referat 42
    Tel.: 0331 866 8261
    E-Mail Kontakt

Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.

Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) über die ILB bei Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes einschließlich einer nachhaltigen Mobilität.

Fördernehmer

Kommunen,
Unternehmen, mit genehmigten Linienverkehren nach § 42 PBefG sowie
juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (zum Beispiel Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg).

Förderthemen

investive und nicht investive Maßnahmen zur Senkung des CO2-Ausstoßes

Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg

Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Senkung des CO2-Ausstoßes im Verkehr gemäß Operationellem Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014-2020

Mittelherkunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Ziel des Programms

Ziel des Programms ist die Förderung der Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes einschließlich einer nachhaltigen Mobilität.

Aktuelle Meldungen

Änderung der Richtlinie Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr (Mobiliitätsrichtlinie)

Die Änderungen der Richtlinie Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr (Mobilitätsrichtlinie) wurden mit dem Amtsblatt vom 03.07.2019 veröffentlicht. Mit den Änderungen ergeben sich für Sie veränderte und vereinfachte Förderbedingungen:

  • Im Fördertatbestand 2.2.3 entfällt die Einschränkung im Hinblick auf den Stadt-Umland-Wettbewerb
  • Die Förderobergrenzen im Leitfaden der Richtlinie wurden angepasst

Änderung der Richtlinie Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr (Mobilitätsrichtlinie)

Die Änderungen der Richtlinie Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr (Mobilitätsrichtlinie) wurden mit dem Amtsblatt vom 30.05.2018 bekanntgegeben. Mit den Änderungen ergeben sich für Sie veränderte und vereinfachte Förderbedingungen:

  • Die Mindestsummen der zuwendungsfähigen Ausgaben wurden erheblich verringert. Sie betragen für Verknüpfungsstellen nur noch 50.000 EUR. Für Bike+Ride-Anlagen und alle anderen Fälle nur noch 5.000 EUR. Maßnahmen an unterschiedlichen Standorten können zusammengefasst werden, sofern sie Bestandteil eines verkehrlichen Gesamtkonzeptes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sind. Das bedeutet das auch einfache Radabstellanlagen an Haltestellen förderfähig sind.
  • Zugangs- und Verknüpfungsstellen an Straßenbahnen sind förderfähig.
  • Der Nachweis der CO2-Reduzierung wird wesentlich vereinfacht. Bei Bike&Ride- und Park&Ride-Anlagen an Zugangs- oder Verknüpfungsstellen zum ÖPNV wird davon ausgegangen, dass diese immer einen Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten und somit auf einen gesonderten Nachweis verzichtet werden kann. Für den pauschalen Nachweis der Reduzierung von 1 t/a CO2 sind je Vorhaben mindestens drei Radabstellplätze oder ein PKW-Stellplatz zu realisieren.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Das MIL-Förderprogramm Mobilität unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

  • Kommunen
  • Unternehmen mit genehmigten Linienverkehren nach § 42 PBefG
  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (zum Beispiel Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg)

Was wird gefördert?

Das MIL-Förderprogramm Mobilität unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:

  • Mobilitätskonzepte und –management von öffentlich–rechtlichen Gebietskörperschaften
  • Vorhaben zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Städte und Regionen Brandenburgs im Radverkehr
  • Investitionsvorhaben des ÖPNV
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Antriebe im ÖPNV

Wer oder was wird nicht gefördert?

Nicht zuwendungsfähige Ausgaben sind in der Anlage zur Richtlinie detailliert aufgeführt.

Wie wird gefördert?

Grundsätzlich beträgt die Förderung in Form eines Zuschusses bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für die Förderung von energieeffizienten und klimafreundlichen Antrieben im ÖPNV sowie Modellvorhaben für deren Einsatz gelten abweichende Fördersätze.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Anträge können ab 08.09.2016 online über das ILB-Kundenportal (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de) gestellt werden.

Geltungsdauer

Die Richtlinie trat am 08.09.2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.

Was ist noch zu beachten

Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Regelungen der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds (EFRE, ELER, EMFF und ESF) finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 (ANBest-EU) zu beachten und anzuwenden.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Informationen zu Beschaffungsvorgängen

Rechtshinweise