Wer wird gefördert?
Die ILB fördert mit dem Darlehen Infrastruktur- und Sozialfinanzierung:
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öffentliche (rechtlich selbstständige) Unternehmen
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Träger von Investitionen in die soziale Infrastruktur wie zum Beispiel Träger der freien Wohlfahrtspflege oder öffentliche, private beziehungsweise kirchliche Träger von sozialen Einrichtungen.
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die Refinanzierung der Hausbanken der oben genannten Unternehmen und Träger
Was wird gefördert?
Mit der Infrastruktur- und Sozialfinanzierung können Sie günstig Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur im Land Brandenburg finanzieren. Hierzu gehören zum Beispiel Investitionen in die
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allgemeine Verwaltung
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öffentliche Sicherheit und Ordnung
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Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
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Erschließung und Standortentwicklung
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Ver- und Entsorgung
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kommunale Verkehrsinfrastruktur inklusive öffentlicher Personennahverkehr
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soziale Infrastruktur (Altenpflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen etc.)
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energetische Sanierung von Gebäuden im kommunalen und sozialen Bereich.
Auch bei der Umschuldung bestehender Darlehen nach Ablauf der Zinsbindungsperiode können wir Sie unterstützen.
Wie wird gefördert?
Die Darlehensbedingungen können wir Ihren inidividuellen Wünschen anpassen.
Sie haben die Wahl zwischen folgenden Darlehensarten:
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Annuitätendarlehen
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Ratendarlehen.
Gleichermaßen sind wir bemüht, Ihren Vorstellungen bei der Zinsgestaltung (Zinsbindung/Zinsanpassung) zu entsprechen.
Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der ILB festgelegt.
Profitieren Sie von unseren günstigen Refinanzierungsbedingungen.