Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Es können ausschließlich investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen mit einem Mindestfördervolumen von 5.000 EUR gefördert werden:
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Baumaßnahmen für Vorhaben, die gemeinschaftliche Ziele verfolgen und mit neuen Nutzungskomponenten die regionalen Perspektiven unterstützen,
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der Erwerb von beweglichen Sachen im Wert von über 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall bzw. Beschaffungen mit einem Gesamtwert von über 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer). Hierzu rechnen Geräte, Ausstattungs- bzw. Ausrüstungsgegenstände,
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der Erwerb unbeweglicher Sachen.
Wer oder was wird nicht gefördert?
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Unentgeltliche Arbeitsleistungen oder Sachleistungen (Eigenleistungen) der Antragsteller,
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Personal- und allgemeine Sachausgaben einschließlich von Ausgaben für den Unterhalt und den Betrieb der fertiggestellten Investitionsvorhaben,
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Ausgaben der Geldbeschaffung und Zinsen, die bei einer Kreditaufnahme zur Beschaffung des Eigenanteils oder bei einer Vor- und Zwischenfinanzierung entstehen sowie
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die Umsatzsteuer, die der Zuwendungsempfänger nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehen kann.
Wie wird gefördert?
Zuwendungen werden im Rahmen einer Anteilfinanzierung als Zuschuss gewährt.
Die Höchstfördersumme pro Maßnahme ist auf 150.000 Euro begrenzt.
Es ist ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent zu erbringen.