Wie ist das Antragsverfahren?
Derzeit ist keine Antragstellung möglich.
Weitere Termine für die Antragstellung im laufenden Haushaltsjahr werden je nach Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln durch die oberste Wasserbehörde festgelegt und bekannt gegeben.
Anträge sind dann vollständig und formgebunden bei der ILB zu stellen.
Geltungsdauer
Die Verwaltungsvorschrift tritt rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihr Ansprechpartner bei der ILB ist Herr M. Mirus, den Sie über die Telefonnummer 0331 660-1683 erreichen.