Strukturentwicklung Lausitz
Strukturentwicklung Lausitz
Überblick
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie die Staatskanzlei Brandenburg über die ILB mit Zuschüssen für die Förderung des wirtschaftlichen Wachstums im Lausitzer Braunkohlerevier in Brandenburg.
Fördernehmer | Gebietskörperschaften sowie sonstige öffentliche und private Träger, die Aufgaben in einem der nachfolgend unter Förderthemen genannten Förderbereiche erfüllen |
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Förderthemen | Wirtschaftsnahe Infrastruktur, Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen, öffentliche Fürsorge, Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung, Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur, touristische Infrastruktur, Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer, Klima- und Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Staatskanzlei des Landes Brandenburg |
Ziel des Programms
Das Ziel des Programms ist der Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft sowie die Förderung wirtschaftlichen Wachstums zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung im Zuge des Ausstiegs aus dem Braunkohleabbau und der Verstromung der Braunkohle.
Aktuelle Meldungen
Verlängerung der Richtlinie "Strukturentwicklung Lausitz"
Am 19. Juni 2024 wurde die geänderte Richtlinie für das Programm "Strukturentwicklung Lausitz" im Amtsblatt veröffentlicht. Die Richtlinie ist rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft getreten und bis zum 30. Juni 2027 gültig. Aufgrund der Anpassung der De-minimis-Verordnung können De-minimis-Beihilfen nun in Höhe von maximal 300.000,00 EUR innerhalb von drei Jahren beantragt werden. Anträge können ab sofort nur noch über das neue Kundenportal gestellt werden. Für die im bisherigen Kundenportal gestellten Anträge erfolgt die Bearbeitung weiterhin im bekannten Kundenportal.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Gebietskörperschaften sowie sonstige öffentliche und private Träger, die Aufgaben in einem der unter Förderthemen genannten Förderbereiche erfüllen.
Brandenburgischer Teil des Lausitzer Reviers mit den Landkreisen Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und der kreisfreien Stadt Cottbus
Was wird gefördert?
Die Förderung wird für Investitionen zur Gestaltung des Strukturwandels insbesondere in folgenden Bereichen gewährt:
- wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege, insbesondere Erwerb und Herrichtung von Flächen für Unternehmen, die energetische Sanierung von infolge des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung zur Verfügung stehenden Gebäuden zur Nachnutzung,
- Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen, insbesondere zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sowie Schienenbahnen, die nicht Eisenbahnen des Bundes sind, im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs,
- öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, insbesondere Ausbau von Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche, Investitionen in die Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie altersgerechter Umbau und Barriereabbau,
- Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
- Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
- touristische Infrastruktur,
- Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung,
- Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,
- Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere Maßnahmen zur Renaturierung und Umgestaltung ehemaliger Tagebauflächen sowie zu deren Aufforstung; die Verpflichtungen des Unternehmers nach Bergrecht bleiben unberührt.
Das Projekt muss folgende Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen:
- Es muss einen Beitrag zur Strukturentwicklung leisten.
- Außerdem soll es zu mindestens einem der folgenden Kriterien einen positiven Beitrag leisten:
- Schaffung und Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
- Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur
- Verbesserung der Attraktivität des Wirtschafts- und Lebensraums Lausitz
- Es soll auch unter Berücksichtigung künftiger demografischer Entwicklungen nutzbar sein und im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie stehen.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden folgende Maßnahmen:
- die vor Antragstellung begonnen worden sind,
- deren Durchführungszeitraum vier Jahre überschreitet,
- deren Zuwendungsbetrag unter 25.000,00 EUR liegt.
Ausgenommen von der Förderung sind:
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von demselben Mitgliedstaat gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind
- Unternehmen in Schwierigkeiten nach Artikel 2 Nr. 18 AGVO. Als Unternehmen in Schwierigkeiten gelten jedoch nicht solche Unternehmen, die am 31. Dezember 2019 keine Unternehmen in Schwierigkeiten waren, aber in der Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2021 zu Unternehmen in Schwierigkeiten wurden.
Nicht zuwendungsfähig sind:
- Personal- und Sachausgaben des Zuwendungsempfangenden;
- Finanzierungskosten (z. B. Provisionen und Zinsen), auch im Zusammenhang mit Leasing oder Mietkauf;
- Preisaufschläge für Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung.
Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt,
Bei der Höhe der Zuwendung wird danach unterschieden, ob in Bezug auf die Maßnahme eine wirtschaftliche oder nicht wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt:
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit wirtschaftlicher Tätigkeit im Bezug auf die Maßnahme
- 35 - 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15 Mio. EUR abhängig vom Fördergegenstand
- 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderung nach Maßgabe der Deminimis-Verordnung (maximal 300.000,00 EUR), der DAWI-Deminimis-Verordnung (maximal 500.000,00 EUR) oder des DAWI-Freistellungsbeschlusses (maximal Nettokostenabdeckung)
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die im Rahmen der Maßnahmenumsetzung nicht wirtschaftlich tätig sind
- bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Aufstockung des Fördersatzes in begründeten Einzelfällen und nach Maßgabe der LHO
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Projektakteure reichen die Projektideen bei der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL) ein (www.wirtschaftsregion-lausitz.de).
Die WRL legt nach erfolgter Qualifizierung der Interministeriellen Arbeitsgruppe Lausitz (IMAG Lausitz) Förderempfehlungen zu den Projekten vor.
Die IMAG Lausitz nimmt eine Bewertung und Priorisierung der Projekte vor und bestätigt die Förderwürdigkeit.
Die als förderwürdig bestätigten Projekte können im Anschluss bei der Bewilligungsbehörde (ILB) vor Beginn des Projektes online über das Kundenportal beantragt werden.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB unter der Telefonnummer 0331 660-2211 helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Was ist noch zu beachten
Wir möchten Sie an dieser Stelle noch auf einige wichtige Aspekte hinweisen:
- Alle erforderlichen Genehmigungen sowie der Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung sollten mit Antragstellung vorgelegt werden bzw. zumindest beantragt sein.
- Für die Abrechnung gilt das Vorschussprinzip, dass heißt die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nur soweit und nicht eher, als sie voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt wird.
- In Bezug auf die Anwendung der Vergaberechtsvorschriften gelten die einschlägigen Festlegungen gemäß ANBest-G bzw. ANBest-P in Verbindung mit den Merkblättern zu den Vergabebestimmungen.
- Als Maßnahmebeginn ist grundsätzlich jeder Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Bei Baumaßnahmen gelten Planungsleistungen bis einschließlich zur Leistungsphase 6 der HOAI, Baugrunduntersuchung, Grunderwerb und das Herrichten des Grundstücks (z. B. Gebäudeabbruch, Planieren) nicht als Beginn der Maßnahme, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung.
- Bei geförderten Investitionsvorhaben ist eine Zweckbindungsfrist einzuhalten.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 06/2024
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Anlage 2 (De-minimis) zur Richtlinie Strukturentwicklung Lausitz
Stand: 06/2024 - Stand: 12/2023
- Stand: 12/2020
- Stand: 12/2020
Antragsunterlagen
- Stand: 07/2024
Ergänzende Informationen
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Merkblat Durchfuehrung eines Interessenbekundungsverfahrens nach Paragraf 7 Absatz 2 Satz 2 BHO
Stand: 02/2015 - Stand: 07/2024
- Stand: 11/2017
Formulare
- Stand: 02/2020
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 07/2020
- Stand: 07/2021
-
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln
Stand: 12/2023
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
- Stand: 12/2022
Rechnungsliste
- Stand: 08/2023
- Stand: 02/2024