Wer wird gefördert?
Die ILB unterstützt im Rahmen der Geschäftsbesorgung mit dem Förderprogramm folgende kommunale Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft:
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Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden und Zweckverbände
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(gemeinsame) kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts, soweit sie die Aufgaben der öffentlichen Trinkwasserversorgung und/oder der öffentlichen Abwasserbeseitigung in eigener Zuständigkeit wahrnehmen
Was wird gefördert?
Maßnahmen, die sich auf die Aufnahme oder Ausweitung interkommunaler Kooperationen richten:
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Ermittlung strategischer Handlungsbedarfe sowie die Untersuchung von Möglichkeiten und Alternativen zur Anpassung der Aufgabenerledigung an die Auswirkungen des demografischen, klimatischen und gesellschaftlichen Wandels auf die Siedlungswasserwirtschaft
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Vorbereitung von Kooperationen oder Zusammenschlüssen
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Umsetzung konkreter Kooperationen oder Zusammenschlüsse der Aufgabenträger
Nichtinvestive Maßnahmen, die auf zukünftige Investitionen bei der technischen Realisierung kooperations- bzw. zusammenschlussbedingter Anpassungsmaßnahmen gerichtet sind.
Wer oder was wird nicht gefördert?
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Rechts- und Steuerberatungen zum laufenden Betrieb sowie Rechtsbeistandskosten in Fragen, die nicht auf das beabsichtigte Kooperations- oder Zusammenschlussvorhaben abzielen
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Finanzierungskosten
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im Zusammenhang mit der Schaffung eines einheitlichen Gebührengebiets im Rahmen eines Zusammenschlusses stehenden Kosten
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Reise-, Bewirtungs- und sonstige Kosten der allgemeinen Verwaltung, die im Zusammenhang mit der Durchführung förderfähiger Maßnahmen anfallen
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Eigenleistungen
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 80% gewährt.
Der Höchstbetrag von Zuwendungen beträgt insgesamt 200.000 EUR innerhalb von drei Jahren. Die Bagatellgrenze für die Zuwendung liegt bei 2.500 EUR.