Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung in Forschungsverbünden von Wissenschaftseinrichtungen - StaF-Verbund (2023)
Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung in Forschungsverbünden von Wissenschaftseinrichtungen - StaF-Verbund (2023)
Überblick
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) unterstützt im Rahmen seines Programms die Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung in Forschungsverbünden von Wissenschaftseinrichtungen im Land Brandenburg. Diese Förderung wird über die ILB bereitgestellt.
Fördernehmer | Wissenschafteinrichtungen des Landes Brandenburg |
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Förderthemen | Kooperationsvorhaben anwendungsnaher Forschung |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) unterstützt mit seinem Förderprogramm Wissenschaftseinrichtungen über die ILB bei Investitionen in anwendungsnahe Forschung.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
- nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen
- die von Bund und Ländern gemeinsam institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Was wird gefördert?
- Forschungsverbund aus mindestens zwei transdisziplinären Partnern einer Hochschule
- Forschungsverbund aus mindestens zwei Wissenschaftseinrichtungen
Wie wird gefördert?
Für das Vorhaben werden anteilig bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss zur Verfügung gestellt.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Ihren Antrag können Sie online ab dem 01. September 2024 im Rahmen eines Call-Verfahrens bis zum 30. September 2024 über das Kundenportal der ILB stellen.
Wir sind aktuell stetig dabei für Sie Videos mit Prozesserläuterungen zu unserem neuen Kundenportal zu produzieren. Die Videos können Sie hier abrufen.
Abonnieren Sie den Newsletter für das Förderprogramm und sie werden unmittelbar bei Neuigkeiten informiert.
Informationen und Unterlagen zur Antragstellung stehen für Sie unter dem Abschnitt Formulare / Downloads zum Herunterladen zur Verfügung.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 17. Mai 2023 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2027 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau Schmidtke, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1529 erreichen.
Was ist noch zu beachten
Personalausgaben
Sie können zur Antragstellung entscheiden, ob Sie das eingeplante Personal im Rahmen eines Monats- oder Stundensatzes abrechnen werden.
Für die Kalkulation der jeweiligen Monats- bzw. Stundensätze werden Ihnen im Antragsprozess jeweils ein Tool auf Excelbasis zur Verfügung gestellt.
Diese Tools berechnen Ihnen automatisch die beantragbaren Ausgaben, welche Sie in den Antrag übernehmen können.
Der ILB hilft dieses Tool wiederum Ihre beantragten Personalausgaben zu plausibilisieren. Deshalb ist die Nutzung der Tools obligatorisch. Bitte reichen Sie die ausgefüllten Tools bereits zur Antragstellung mit ein.
Im Laufe der Projektlaufzeit wird es nicht möglich sein für die jeweilige geplante Stelle die Abrechnungsart zu tauschen.
Hinweis: Sollte die Durchführung des Projektes bis in das Jahr 2028 geplant sein, können maximal 6 Monate für das Jahr 2028 angesetzt werden. Beachten Sie hierzu Nr. 5.7 der Richtlinie (spätestes Ende des Durchführungszeitraums zum 30.06.2028).
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 06/2023
- Stand: 04/2023
Ergänzende Informationen
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Informationsblatt Datenerhebung bei EU-weiten Vergaben in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2023 - Stand: 11/2022
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Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022 -
Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg
Stand: 06/2022 -
Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023 - Stand: 08/2024
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Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 12/2023 -
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit
Stand: 12/2022 - Stand: 12/2022
- Stand: 07/2014
-
StaF-Verbund
Stand: 07/2023
Formulare
- Stand: 08/2023
- Stand: 06/2024
- Stand: 06/2019
- Stand: 12/2023
- Stand: 09/2023
-
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 12/2022
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Merkblatt Vergabebestimmungen - Kofinanzierung mit EU-Mitteln - nach Nummer 3.1.a ANBest-EU 21 in der Förderperiode 2021 - 2027
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2023 - Stand: 03/2021
-
Neutralitätserklärung - Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 11/2022
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
Informationen zu Beschaffungsvorgängen
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Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-/JTF-finanzierten Zuwendungen
gültig für EFRE und JTF in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022
Sonstige Dokumente
-
Zugrundliegende Standardeinheiten Personalausgaben
(Hilfskräfte)
Stand: 06/2024 -
Zugrundliegende Standardeinheiten Personalausgaben
(DFG-Sätze)
Stand: 06/2024