Stärkung Energieresilienz Studentenwerke (2023)

Stärkung Energieresilienz Studentenwerke (2023)

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Überblick

Stärkung der Energieresilienz und Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags der Studentenwerke im Land Brandenburg.

Fördernehmer

Studentenwerke im Land Brandenburg

Förderthemen

Förderung von Investitionen, Energieberatung, baulichen Maßnahmen, Ersatzbeschaffung von Geräten

Förderart Zuschuss
Fördergeber

Land Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK)

Mittelherkunft

Land Brandenburg

Ziel des Programms

Das Ziel des Programms ist die Stärkung der Energieresilienz und die Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags der Studentenwerke im Land Brandenburg.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Studentenwerke des Landes Brandenburg

Was wird gefördert?

1. Maßnahmen zur Reduzierung des externen Energieverbrauchs, wie z. B.

  • Photovoltaik-, Biogasanlagen oder Wärmepumpen (für den Eigenverbrauch),
  • Solarthermie,
  • Speicheranlagen, Speicher- und Servertechnik
  • Energiemanagementsysteme (Hard- und Software)
  • Energieberatung (wenn sie zur Bewältigung der aktuellen Krise beiträgt oder dies erwarten lässt).

2. Bauliche Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, wie z. B.

  • Sanierung von Heizungsanlagen, raumlufttechnischen Anlagen, Innen- und Außenbeleuchtung,
  • Austausch der Fenster und Türen,
  • Dämmung (z.B. Fassade, Dach).

3. Ersatzbeschaffung von Geräten, sofern das zu ersetzende Gerät mindestens fünf Jahre genutzt wurde und mit dem neuen Gerät eine Energieeinsparung von mindestens 30% erreicht werden kann, und Einrichtungsgegenständen in den Räumlichkeiten der Studentenwerke und in den studentischen Wohneinheiten.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden Vorhaben,

  • die vor Inkrafttreten der Richtlinie begonnen worden sind,
  • deren zuwendungsfähige Ausgaben unter 20.000 EUR liegen

sowie

  • Personalausgaben der Zuwendungsempfänger,
  • Grundstücke,
  • Fahrzeuge aller Art,
  • Entsorgung von Altgeräten u.ä.,
  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter,
  • Aktivierungsfähige Finanzierungskosten,
  • Ausgaben für Miet- und Leasingverträge, es sei denn, dass sie für die Durchführung der Baumaßnahme erforderlich sind,
  • Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht,
  • Reisekosten,
  • Barzahlungen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung.

Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Ihren Antrag können Sie schriftlich bei der ILB ab dem 28. August 2023 stellen.

Die Antragsunterlagen stehen für Sie unter dem Abschnitt Formulare / Downloads zum Herunterladen zur Verfügung.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 05. April 2023 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2024 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau Hoffmann, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1288 erreichen.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Antragsunterlagen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Rechnungsliste

Rechtshinweise