Stärkung Energieresilienz Studentenwerke (2023)
Stärkung Energieresilienz Studentenwerke (2023)
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Überblick
Stärkung der Energieresilienz und Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags der Studentenwerke im Land Brandenburg.
Fördernehmer | Studentenwerke im Land Brandenburg |
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Förderthemen | Förderung von Investitionen, Energieberatung, baulichen Maßnahmen, Ersatzbeschaffung von Geräten |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) |
Mittelherkunft | Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Das Ziel des Programms ist die Stärkung der Energieresilienz und die Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags der Studentenwerke im Land Brandenburg.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Studentenwerke des Landes Brandenburg
Was wird gefördert?
1. Maßnahmen zur Reduzierung des externen Energieverbrauchs, wie z. B.
- Photovoltaik-, Biogasanlagen oder Wärmepumpen (für den Eigenverbrauch),
- Solarthermie,
- Speicheranlagen, Speicher- und Servertechnik
- Energiemanagementsysteme (Hard- und Software)
- Energieberatung (wenn sie zur Bewältigung der aktuellen Krise beiträgt oder dies erwarten lässt).
2. Bauliche Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, wie z. B.
- Sanierung von Heizungsanlagen, raumlufttechnischen Anlagen, Innen- und Außenbeleuchtung,
- Austausch der Fenster und Türen,
- Dämmung (z.B. Fassade, Dach).
3. Ersatzbeschaffung von Geräten, sofern das zu ersetzende Gerät mindestens fünf Jahre genutzt wurde und mit dem neuen Gerät eine Energieeinsparung von mindestens 30% erreicht werden kann, und Einrichtungsgegenständen in den Räumlichkeiten der Studentenwerke und in den studentischen Wohneinheiten.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden Vorhaben,
- die vor Inkrafttreten der Richtlinie begonnen worden sind,
- deren zuwendungsfähige Ausgaben unter 20.000 EUR liegen
sowie
- Personalausgaben der Zuwendungsempfänger,
- Grundstücke,
- Fahrzeuge aller Art,
- Entsorgung von Altgeräten u.ä.,
- Gebrauchte Wirtschaftsgüter,
- Aktivierungsfähige Finanzierungskosten,
- Ausgaben für Miet- und Leasingverträge, es sei denn, dass sie für die Durchführung der Baumaßnahme erforderlich sind,
- Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht,
- Reisekosten,
- Barzahlungen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung.
Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Ihren Antrag können Sie schriftlich bei der ILB ab dem 28. August 2023 stellen.
Die Antragsunterlagen stehen für Sie unter dem Abschnitt Formulare / Downloads zum Herunterladen zur Verfügung.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 05. April 2023 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau Hoffmann, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1288 erreichen.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 04/2023
-
Richtlinie Stärkung der Energieresilienz von Studentenwerken
Stand: 03/2024
Antragsunterlagen
-
Antrag Ziff. 2.3 Ersatzbeschaffung von Geräten und Einrichtungsgegenständen
Stand: 07/2023 - Stand: 07/2023
- Stand: 07/2023
Ergänzende Informationen
-
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit
Stand: 12/2022 - Stand: 12/2022
Formulare
- Stand: 06/2019
-
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 12/2022
- Stand: 07/2021
- Stand: 12/2022
- Stand: 03/2021
-
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln
Stand: 12/2023
Rechnungsliste
- Stand: 08/2023
- Stand: 02/2024
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022