Speicher für Brandenburg

Speicher für Brandenburg
Überblick
Förderprogramm für die Anschaffung von Speichern wie Batteriespeichern, Wärmespeichern, Druckluftspeichern oder Wasserstoffspeichern in Brandenburg. In Verbindung damit können auch neue Erneuerbare Energien Anlagen wie Photovoltaik-Anlagen, gefördert werden.
Fördernehmer |
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Förderthemen |
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Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Arbeit und Energie (MWAE) |
Ziel des Programms
Die Förderung zielt auf die Integration der erneuerbaren Energien in Brandenburg durch den Einsatz von intelligenten Energiesystemen, Netzen und Speichersystemen, wie z. B. Batteriespeicher für Solaranlagen ab.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, Stadtwerke und Energieversorger, die in Brandenburg Speicher installieren möchten:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
- Stadtwerke / Kreiswerke und Versorgungsunternehmen gemäß Energiewirtschaftsgesetz
Förderfähig sind Unternehmen aus folgenden Branchen der gewerblichen Wirtschaft (WZ 2008 Klassifikation):
Was wird gefördert?
Unser Förderprogramm unterstützt Investitionen in Speicher-Technologien, für die Speicherung und Nutzung von Erneuerbarem Strom.
In diesem Zusammenhang wird auch die neue Erzeugungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien, zum Beispiel PV Anlagen, fördert.
Dazu gehören:
- Elektrochemische Batteriespeicher, diese können beispielhaft sein:
- Li-Ionen-Batterien
- Redox-Flow-Batterien
- Na-Ionen-Batterien
- chemische Speicher - zum Beispiel Wasserstoffspeicher
- thermische Speicher - zum Beispiel Hochtemperaturwärmespeicher
- mechanische Speicher - zum Beispiel Druckluftspeicher, Schwungmassenspeicher.
Erneuerbare Energien Anlagen können beispielhaft sein:
- Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder Freiflächen
- Wasserkraftanlagen
- Windkraftanlagen
Wer oder was wird nicht gefördert?
Die Förderung richtet sich derzeit nur an Unternehmen und nicht an Privatpersonen.
Wie wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen – keine Rückzahlung nötig!
- Die Investition muss mindestens 200.000 EUR betragen.
- Förderhöhe richtet sich nach Artikel 41 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Weitere Details zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, dem potenziellen Umfang der Vorhaben, den Fördervoraussetzungen. den Fördersätzen und Förderbeträgen sowie den Fördergebieten entnehmen Sie bitte den
- Allgemeinen Hinweisen zur Antragstellung
- Bestätigung - erneuerbarer Wasserstoff.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Beantragung ist einfach und erfolgt online über das Kundenportal der ILB. Reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Angaben zum Unternehmen und zur Projektplanung
- Nachweise zur geplanten Investition
- Genehmigungsunterlagen (falls erforderlich)
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft und tritt mit Ablauf vom 30. Juni 2027 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen unter der Hotline 0331 660 1049 bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Was ist noch zu beachten
Beginn des Vorhabens
Der erste Auftrag (Vertragsabschluss) zur Durchführung des Vorhabens gilt als Beginn. Aufträge zum Vorhaben können nach der Bestätigung des eingegangen Förderantrages ausgelöst werden. Ein Anspruch auf die Förderung entsteht dadurch nicht.
Kumulierung der Zuwendung
Die Zuwendung aus diesem Förderprogramm kann mit anderen öffentlichen Mitteln (z. B. BAFA-Förderung) nicht kombiniert werden.
Zweckbindung
Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens fünf Jahre nach der Abschlusszahlung im Land Brandenburg verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Güter ersetzt.
Klimaverträglichkeitsprüfung
Im Falle der Beantragung einer Infrastrukturinvestition ist zur Prüfung der Klimaverträglichkeit das Excel-Tool "Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturinvestitionen EFRE/JTF 2021-2027" auszufüllen.
Transparenzmaßnahmen
Die finanzielle Unterstützung des Vorhabens durch die EU ist z.B. auf Ihrer Internetseite und auf Ihrem Social-Media-Kanal hervorzuheben. Die Maßnahmen werden mit dem Zuwendungsbescheid bekannt gegeben.
Bei einer Zuwendung von über 100.000 EUR werden Informationen auf einer ausführlichen Beihilfe-Website der Europäischen Kommission veröffentlicht ( https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public?lang=de).
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 06/2024
Ergänzende Informationen
-
Allgemeine Hinweise zur Antragstellung - Wasserstoff-Speicher Brandenburg
Stand: 01/2025 -
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)
Stand: 10/2023 -
Hinweise zur Umsetzung der Prüfung auf Klimaverträglichkeit im Rahmen des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Fonds für einen gerechten Übergang 2021 bis 2027
Stand: 08/2023 -
Informationsblatt Datenerhebung bei EU-weiten Vergaben in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2023 - Stand: 11/2022
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Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022 - Stand: 07/2024
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Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg
Stand: 06/2022 -
Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023 -
Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2024 - Stand: 12/2024
- Stand: 07/2014
Formulare
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Angaben zum Unternehmen (KMU-Bewertung) (Bei EU: ab Förderperiode 2021-2027, bei Nicht-EU: ab 11/2022)
Stand: 11/2022 - Stand: 08/2023
- Stand: 06/2024
- Stand: 07/2024
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Berechnungsbogen A und B (KMU-Bewertung) - Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2022 - Stand: 04/2024
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Eigenerklärung der Zuwendungsempfangenden/ Darlehensnehmenden Sanktionen Russland
Stand: 05/2022 - Stand: 06/2019
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Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturinvestitionen EFRE/JTF 2021-2027
Stand: 12/2024 -
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 12/2022
- Stand: 12/2022
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Merkblatt Vergabebestimmungen - Kofinanzierung mit EU-Mitteln - nach Nummer 3.1.a ANBest-EU 21 in der Förderperiode 2021 - 2027
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2023 - Stand: 03/2021
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Neutralitätserklärung - Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 11/2022
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
Informationen zu Beschaffungsvorgängen
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Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-/JTF-finanzierten Zuwendungen
gültig für EFRE und JTF in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022