Schuldenmanagement
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Weitere Ansprechpartner
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Klaus Füchtjohann
Ministerium des Innern und für Kommunales
Referat 32
Tel.: 0331 866-2938
E-Mail Kontakt
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Überblick
Die ILB unterstützt Aufgabenträger der Abwasserentsorgung und der Trinkwasserversorgung im Land Brandenburg mit besonderem Bedarf mittels finanzieller Zuweisungen aus dem Ausgleichsfonds gemäß § 16 Abs. 1 BbgFAG.
Fördernehmer | Aufgabenträger der Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung |
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Förderthemen | Beratung, wirtschaftliche Stabilisierung , Zusammenschlüsse |
Förderart | Zuweisung |
Fördergeber | Land Brandenburg Vorgaben des Ministerium des Innern und für Kommunales (ehem. Ministeriums des Innern) für die Unterstützung von Aufgabenträgern der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung mit besonderem Bedarf |
Mittelherkunft | Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Das Ziel des Programms ist die Förderung
- der Beseitigung von Ursachen für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Aufgabenträger und die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Aufgabenträger
- der Schaffung von Strukturen, die die Aufgabenträger in die Lage versetzen, eigenverantwortlich, effizient und mit vertretbaren Belastungen für die Einwohner die Aufgaben der Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung wahrzunehmen.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Die ILB unterstützt mit dem Förderprogramm Aufgabenträger der Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung mit besonderem Bedarf mittels finanzieller Zuweisungen aus dem Ausgleichsfonds gemäß § 16 Abs. 1 BbgFAG.
Was wird gefördert?
Die ILB unterstützt mit dem Förderprogramm auf der Grundlage eines zuvor erstellten Statusberichtes mit einem Zeit- und Maßnahmeplan Aufwendungen
- für die Datenbeschaffung
- zur Unterstützung der nachhaltigen wirtschaftlichen Stabilisierung
- für die Vorbereitung und Durchführung von Zusammenschlüssen von Aufgabenträgern
- für Qualifizierungsmaßnahmen.
Wie wird gefördert?
Die ILB fördert Ihre Maßnahmen in Form einer Zuweisung.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Den Antrag reichen Sie formlos bei der ILB ein. Bestandteil des Antrages ist die kommunalaufsichtliche Stellungnahme über die finanzielle Belastbarkeit jeder Trägerkommune.
Die Stellungnahme ist bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres gültig.
Geltungsdauer
Die Vorgaben sind bis zum 31. Dezember 2015 gültig.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und des Ministeriums des Innern (MI) des Landes Brandenburg helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Was ist noch zu beachten
Zuweisungen können nur gewährt werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung wenigstens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
- die Valuta der Investitionskredite übersteigt den Buchwert des Anlagevermögens
- die spezifische Verschuldung überschreitet den Wert von 869 EUR je zentral angeschlossenem Einwohnerwert (EW)
- das spezifische Anlagevermögen überschreitet den Wert von 3.067 EUR je zentral angeschlossenem Einwohnerwert
- die Belastungen je zentral angeschlossenem Einwohnerwert liegen jährlich über 280 EUR/pro EW im Abwasserbereich und/oder 117 EUR/ pro EW im Trinkwasserbereich
- die Jahresergebnisse der letzten beiden Jahre vor Antragstellung sind negativ.
Formulare / Downloads
Programminformationen
Ergänzende Informationen
- Stand: 10/2017