Medienfit - Sekundarstufe I

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Überblick

Mit diesem Förderprogramm fördert die ILB die Maßnahmen zur Verbesserung der technischen Rahmenbedingungen zur pädagogischen Umsetzung des Basiscurriculums Medienbildung des neuen Rahmenlehrplans.

Fördernehmer

Schulträger gemäß § 100 Abs. 2 und 3 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) sowie freie Träger von genehmigten Ersatzschulen gemäß Anlage 1 der Richtlinie

Förderthemen

Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen, die der Unterstützung der Medienbildung an weiterführenden Schulen dienen

Förderart Zuschuss
Fördergeber

Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die ILB zur Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Unterstützung des Modellvorhabens "medienfit_sek I" im Rahmen der Implementation des Basiscurriculums Medienbildung an weiterführenden Schulen im Land Brandenburg

Mittelherkunft

Land

Ziel des Programms

Ziel des Förderprogramms ist die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der technischen Rahmenbedingungen zur pädagogischen Umsetzung des Basiscurriculums Medienbildung des neuen Rahmenlehrplans.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Schulträger gemäß § 100 Abs. 2 und 3 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) sowie freie Träger von genehmigten Ersatzschulen.

Eine Antragstellung kann ausschließlich für die im Rahmen des Modellvorhabens ausgewählten weiterführenden Schulen erfolgen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind

  • der Aufbau oder die Verbesserung der digitalen Vernetzungen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, Serverlösungen
  • die Einrichtung einer (W-)LAN-Infrastruktur
  • der Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (zum Beispiel Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Cloudangebote)
  • Software ab einer Wertgrenze von mindestens 5.000,00 EUR
  • Anzeige und Interaktionsgeräte (zum Beispiel Interaktive Tafeln und Displays) zum Betrieb in der Schule, mit Ausnahme von Geräten für vorrangig verwaltungsbezogene Funktionen
  • digitale Arbeitsgeräte
  • schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Tablets, Notebooks mit Ausnahme von Smartphones), wenn spezifische fachliche oder pädagogische Anforderungen solche Geräte erfordern, im Medienentwicklungsplan die Notwendigkeit dieser Geräte begründet wurde und die digitale Infrastruktur bereits verfügbar ist oder zeitgleich beantragt wird und die Gesamtkosten für mobile Endgeräte pro Schule einen Betrag von 10.000 EUR nicht überschreiten.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der Zuwendung kann grundsätzlich maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Kommunen, die mit einem Haushaltssicherungskonzept gemäß § 63 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg arbeiten, erhalten bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Für dieses Förderprogramm können keine Anträge mehr gestellt werden.

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt mit Wirkung zum 01. April 2019 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums helfen Ihnen gern bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Was ist noch zu beachten

Mit der Maßnahme darf frühestens nach Antragstellung begonnen werden.

Alle mit Hilfe der Zuwendung beschafften oder hergestellten unbeweglichen Gegenstände sind zehn Jahre, alle beweglichen Gegenstände über 410,00 EUR (Netto) sind fünf Jahre und alle beweglichen Gegenstände bis 410,00 EUR (Netto) sind zwei Jahre für den Zuwendungszweck gebunden.

Bei Baumaßnahmen sind die VV Nr. 6 zu § 44 LHO zu beachten.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Rechtshinweise