ILB Förderfinder
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Jetzt Förderung findenMit der Förderung werden Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes und der nachhaltigen naturnahen Entwicklung von Gewässern unterstützt.
Bis zum 31.12.2025 können über diese Seite noch GAK-Förderungen beantragt werden.
Die ELER-Förderung erfolgt über die seperaten Richtlinien:
Fördernehmer | Gewässerunterhaltungsverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme des Landes. |
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Förderthemen | umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen, Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität und der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes |
Mittelherkunft | Bund, Land Brandenburg |
Mit dieser Förderung wird eine umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen, die Verbesserung der Gewässerqualität und der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums und für die Umsetzung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie verfolgt.
Weiterhin werden Ziele der nachhaltigen Entwicklung sowie Ziele des Umweltschutzes und der Erhaltung der Umweltqualität verfolgt. Die Finanzierung der Vorhaben dient der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung gemäß § 6 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Die Beantragung von ELER-Fördermitteln in den Programmen Gewässerentwicklung ELER (2023-2027) und Landschaftswasserhaushalt ELER (2023-2027) ist über die jeweiligen Programmseiten möglich.
Für die Förderung aus GAK/Land-Mitteln können die Antragssteller
Generell werden Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung gefördert, deren Ziel darin besteht, den ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer zu verbessern.
Förderausschluss nach Ziffer 5.4 e) der Richtlinie
GAK-/Land-Förderung
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt und kann
Die Antragstellung für GAK-Förderanträge ist fortlaufend möglich.
Zuwendungsanträge für die ELER-Förderung können derzeit nicht gestellt werden.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass aufgrund der auslaufenden ELER-Förderperiode 2014-2022 die Vorhaben bis zum 31. Dezember 2024 abzuschließen sind und die Verwendungsnachweisprüfung bis zum 30. Juni 2025 zu erfolgen hat.
Diese Richtlinie trat zum 16. August 2021 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau E. Nitschke, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1477 erreichen.
Merkblatt zur Richtlinie für die mit ELER-Land-Mitteln geförderten Vorhaben
(zu den Nummern 2 und 5.4 Buchstabe d)
Stand: 05/2020Leitfaden Vergabe für private und öffentliche Auftraggeber (ELER)
Stand: 01/2024Mindestanforderungen zur Beantragung und Abrechnung von unbaren Eigenleistungen
Stand: 07/2019Anlage zum Antrag - Übersicht für das Vorhaben benötigter/betroffener Flurstücke (GAK)
Stand: 03/2019Mindestanforderungen zur Beantragung und Abrechnung von unbaren Eigenleistungen
Stand: 09/2019für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019keine verbindliche Vorlage (optional)
Stand: 07/2023