Landschaftswasserhaushalt ELER (2023-2027)
Landschaftswasserhaushalt ELER (2023-2027)
Überblick
Mit der Förderung werden Maßnahmen für ein nachhaltiges Wasserressourcenmanagement und eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung unterstützt.
Fördernehmer | Gewässerunterhaltungsverbände und andere Körperschaften des öffentliches Rechts (mit Ausnahme des Landes) |
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Förderthemen | Die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen dient der Vorsorge und Bewältigung von witterungsbedingten Extremereignissen sowie der Anpassung an eine in Folge des Klimawandels zu erwartende Verringerung des nutzbaren Wasserdargebots. |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung des Landschaftswasserhaushalts und für ein nachhaltiges Wassermanagement |
Mittelherkunft | Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Die Gewährung von Zuwendungen für Fördervorhaben der Richtlinie Landschaftswasserhaushalt dient der Vorsorge und Bewältigung von witterungsbedingten Extremereignissen, sowie der Anpassung an eine in Folge des Klimawandels zu erwartende Verringerung des nutzbaren Wasserdargebots. Dafür ist die Förderung auf eine umweltvertägliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen unter Beachtung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ausgerichtet.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Antragsteller können sein:
-
Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse, z. B.
- Gewässerunterhaltungsverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme des Landes
- Naturschutzverbände und Vereine
- Stiftungen
Was wird gefördert?
Die Förderrichtlinie unterstützt die Planung und Umsetzung von Vorhaben, welche zu einem nachhaltigen Wasserressourcenmanagement und einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung beitragen. Sie unterteilt sich in 3 Förderschwerpunkte:
- konzeptionelle Untersuchungen und Erhebungen zur Vorbereitung u.a durch Machbarkeitsstudien, Gutachten, Monitoring
- Verbesserung der Wasserspeicherpotentiale und Minderung von Flächenentwässerung
- Vorhaben für nachhaltiges Wassermanagement
Wer oder was wird nicht gefördert?
Förderausschlüsse:
Nicht investive Maßnahmen im Zusammenhang mit 2.2 und 2.3 der Richtlinie (z. B. turnusmäßige Gewässerunterhaltungsmaßnahmen).
nicht zuwendungsfähige Kosten:
- Eigenleistungen
- Erbbauzinsen, Kreditbeschaffungskosten, Bank- und Kontoführungsgebühren, Buchführungskosten
- Skonti
- Kosten für Leasing
- Erbabfindungen
- Kosten für Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung
- Bußgelder, Geldstrafen und Prozesskosten
- Erwerb von Zahlungsansprüchen
- Schuldzinsen, außer in Bezug auf Zuschüsse in Form von Zinszuschüssen oder Prämien für Garantien
Wie wird gefördert?
Die Förderung beträgt bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Für Gemeinden und Gemeindeverbände beträgt die Höhe der Zuwendung höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Es gibt eine Bagatellgrenze in Höhe von 10.000 EUR.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Für alle Vorhaben ist im Zuge der Projektvorbereitung ein fachliches Vorprüfungsverfahren durch die Regionale Arbeitsgruppe Landschaftswasserhaushalt (RAG) zu absolvieren.
Die Anträge auf Förderung sind online bei der Bewilligungsbehörde, Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen. Bei Fragen zur digitalen Antragstellung sind auf der Internetseite des LELF technische Hinweisbroschüren einzusehen sowie Informationen zu Ansprechpartnern und zu einer Hotline.
Über die Schaltfläche auf der linken Seite gelangen Sie zum Antragssystem.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt mit Wirkung zum 15.09.2024 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2027.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpersonen bei der ILB sind Frau E. Nitschke und Herr M. Mirus, die Sie über die Telefonummern 033 660-1477 und 0331 660-1683 erreichen.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 10/2024
Ergänzende Informationen
- Stand: 10/2024