Landschaftswasserhaushalt ELER (2023-2027)

Landschaftswasserhaushalt ELER (2023-2027)

Landschaftswasserhaushalt ELER (2023-2027)
Landschaftswasserhaushalt ELER (2023-2027)

Überblick

Mit der Förderung werden Maßnahmen für ein nachhaltiges Wasserressourcenmanagement und eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung unterstützt.

Fördernehmer

Gewässerunterhaltungsverbände und andere Körperschaften des öffentliches Rechts (mit Ausnahme des Landes)
Naturschutzverbände und Vereine
Stiftungen

Förderthemen

Die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen dient der Vorsorge und Bewältigung von witterungsbedingten Extremereignissen sowie der Anpassung an eine in Folge des Klimawandels zu erwartende Verringerung des nutzbaren Wasserdargebots.

Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg,

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)

Mittelherkunft Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER),

Land Brandenburg


Ziel des Programms

Die Gewährung von Zuwendungen für Fördervorhaben der Richtlinie Landschaftswasserhaushalt dient der Vorsorge und Bewältigung von witterungsbedingten Extremereignissen, sowie der Anpassung an eine in Folge des Klimawandels zu erwartende Verringerung des nutzbaren Wasserdargebots. Dafür ist die Förderung auf eine umweltvertägliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen unter Beachtung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ausgerichtet.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Antragsteller können sein:

  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse, z. B.
    • Gewässerunterhaltungsverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme des Landes
    • Naturschutzverbände und Vereine
    • Stiftungen

Was wird gefördert?

Die Förderrichtlinie unterstützt die Planung und Umsetzung von Vorhaben, welche zu einem nachhaltigen Wasserressourcenmanagement und einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung beitragen. Sie unterteilt sich in 3 Förderschwerpunkte:

  • konzeptionelle Untersuchungen und Erhebungen zur Vorbereitung u.a durch Machbarkeitsstudien, Gutachten, Monitoring
  • Verbesserung der Wasserspeicherpotentiale und Minderung von Flächenentwässerung
  • Vorhaben für nachhaltiges Wassermanagement

Wer oder was wird nicht gefördert?

Förderausschlüsse:
Nicht investive Maßnahmen im Zusammenhang mit 2.2 und 2.3 der Richtlinie (z. B. turnusmäßige Gewässerunterhaltungsmaßnahmen).

nicht zuwendungsfähige Kosten:

  • Eigenleistungen
  • Erbbauzinsen, Kreditbeschaffungskosten, Bank- und Kontoführungsgebühren, Buchführungskosten
  • Skonti
  • Kosten für Leasing
  • Erbabfindungen
  • Kosten für Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung
  • Bußgelder, Geldstrafen und Prozesskosten
  • Erwerb von Zahlungsansprüchen
  • Schuldzinsen, außer in Bezug auf Zuschüsse in Form von Zinszuschüssen oder Prämien für Garantien

Wie wird gefördert?

Die Förderung beträgt bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Für Gemeinden und Gemeindeverbände beträgt die Höhe der Zuwendung höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Es gibt eine Bagatellgrenze in Höhe von 10.000 EUR.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Alle Vorhaben bedürfen der fachlichen Vorprüfung in Form des Votums durch die Regionale Arbeitsgruppe (RAG). Hierfür sind die Projektskizzen beim Umweltministerium, Referat 25 einzureichen. Das Votum darf zum Zeitpunkt der Antragseinreichung nicht älter als zwei Jahre sein. Kontakte:

Inhaltliche/fachliche Prüfung, Votierung (Regionale Arbeitsgruppe- RAG)

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Abteilung 2 - Wasser und Bodenschutz, Referat 25

Für die Flussgebiete: Nuthe, Mittlere Oder, Stettiner Haff, Untere Oder, Untere Spree I und II: Saskia Schälicke
Telefon +49 331 866-7452, E-Mail: saskia.schaelicke@mleuv.brandenburg.de

Für die Flussgebiete: Dahme, Lausitzer Neiße, Mittlere Spree, Schwarze Elster
Till Freybe
Telefon: +49 331 866-7173, E-Mail: till.freybe@mleuv.brandenburg.de

Für die Flussgebiete: Dosse-Jäglitz, Obere Havel und Untere Havel, Plane-Buckau, Rhin, Stepenitz-Karthane-Löcknitz: Andreas Hansche
Telefon: +49 331 866-7453, E-Mail: andreas.hansche@mleuv.brandenburg.de

Fachliche Begleitung/Qualifizierung von Förderanträgen Landschaftswasserhaushalt

Projektsteuerer für die Umsetzung des Niedrigwasserkonzeptes (DMT GmbH & Co. KG;) E-Mail: DMTProjektLNWKBB@dmt-group.com

Die Anträge auf Förderung sind online bei der Bewilligungsbehörde, Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen. Bei Fragen zur digitalen Antragstellung sind auf der Internetseite des LELF technische Hinweisbroschüren einzusehen sowie Informationen Telefon +49 331 866-7452 zu Ansprechpartnern und zu einer Hotline.

Über die Schaltfläche auf der linken Seite gelangen Sie zum Antragssystem.

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt mit Wirkung zum 15.09.2024 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2027.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechpersonen der ILB sind Herr M. Mirus und Frau M.Tillner, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1683 bzw. 0331 660-1374 erreichen.

Was ist noch zu beachten

Für alle Vorhaben ist im Zuge der Projektvorbereitung ein fachliches Begleitverfahren zu absolvieren. Hinweise zum Verfahren der fachlichen Prüfung sind in dem Merkblatt zur fachlichen Vorprüfung (siehe ergänzende Informationen) zusammengefasst.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen