Wie ist das Antragsverfahren?
Für alle Vorhaben ist im Zuge der Projektvorbereitung ein fachliches Vorprüfungsverfahren durch die Regionale Arbeitsgruppe Landschaftswasserhaushalt (RAG) zu absolvieren.
Die Anträge auf Förderung sind online bei der Bewilligungsbehörde, Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen. Bei Fragen zur digitalen Antragstellung sind auf der Internetseite des LELF technische Hinweisbroschüren einzusehen sowie Informationen zu Ansprechpartnern und zu einer Hotline.
Über die Schaltfläche auf der linken Seite gelangen Sie zum Antragssystem.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt mit Wirkung zum 15.09.2024 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2027.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Herr M. Mirus, die Sie über die Telefonummer 0331 660-1683 erreichen.