Landes-Gigabitförderung-BB
Landes-Gigabitförderung-BB
Überblick
Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB Vorhaben zur Errichtung von zukunftsfähigen Gigabitnetzen in unterversorgten Gebieten im Land Brandenburg außerhalb des Lausitzer Reviers.
Fördernehmer | Landkreise und kreisfreie Städte außerhalb des Lausitzer Reviers (Landkreise Barnim, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oder-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming und Uckermark sowie die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Potsdam) |
---|---|
Förderthemen | Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze im Land Brandenburg außerhalb des Lausitzer Reviers |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) |
Mittelherkunft | Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Ausbau von zukunftsfähigen Gigabitnetzen in unterversorgten Gebieten im Land Brandenburg in Landkreisen und kreisfreien Städten außerhalb des Lausitzer Reviers
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Landkreise und kreisfreie Städte im Land Brandenburg außerhalb des Lausitzer Reviers:
- Landkreise Barnim, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oder-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming, Uckermark
- Kreisfreie Städte Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Potsdam
Was wird gefördert?
Durch das Land Brandenburg werden die Fördertatbestände "Wirtschaftlichkeitslückenförderung" gemäß Nummer 3.1, das „Betreibermodell" gemäß Nummer 3.2 sowie das "Lückenschluss-Programm" gemäß Nummer 9 der Gigabit-RL 2.0 des Bundes gefördert.
Wie wird gefördert?
Eine Zuwendung des Landes Brandenburg zum Breitbandausbau wird für Vorhaben gewährt, die nach der Gigabit-RL 2.0 des Bundes gefördert werden und für die ein entsprechender Bewilligungsbescheid des BMDV beziehungsweise des von ihm beauftragten Projektträgers erteilt ist.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge auf Gewährung der Zuwendung des Landes sind bei der ILB zusammen mit dem bestandskräftigen Zuwendungsbescheid nach der Gigabit-RL 2.0 des Bundes einzureichen.
Geltungsdauer
Die Grundsätze für die Landes-Gigabitförderung-BB sind mit Unterzeichnung in Kraft getreten und gelten bis zum 31.12.2028.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei der Beantwortung Ihrer Fragen helfen Ihnen die die Mitarbeitenden der ILB gern weiter.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 11/2024
- Stand: 11/2024
Ergänzende Informationen
- Stand: 07/2024
- Stand: 07/2014
Formulare
- Stand: 11/2024
- Stand: 06/2019
-
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022