Kommunales Infrastrukturprogramm - Feuerwehrinfrastruktur
Kommunales Infrastrukturprogramm - Feuerwehrinfrastruktur
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Überblick
Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen für den Bau und Erhalt von Feuerwehrhäusern zur Förderung der Feuerwehrinfrastruktur.
Fördernehmer | Antragsberechtigt sind die Träger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung, die nicht bereits andere Fördermittel des Landes Brandenburg oder anderer Institutionen für denselben Zweck, zum Beispiel EPLR/Leader, erhalten. |
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Förderthemen | Aufbau und Erhalt der Feuerwehrinfrastruktur sowie die Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Richtlinie zur Förderung des Aufbaus und des Erhalts der Feuerwehrinfrastruktur sowie der Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren (außerhalb LEADER) |
Mittelherkunft | Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Ziel der Zuwendungsgewährung ist die Stärkung der kommunalen Infrastruktur im Land Brandenburg in dem Bereich Feuerwehr.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Träger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung, die nicht bereits andere Fördermittel des Landes Brandenburg oder anderer Institutionen für denselben Zweck, zum Beispiel EPLR/Leader, erhalten.
Zuwendungsempfänger können auch zwei oder mehrere Träger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung sein, die im Weg der interkommunalen Zusammenarbeit eine Baumaßnahme für ein gemeinsames Feuerwehrhaus beantragen und zu diesem Zweck keine anderen Zuwendungen des Landes Brandenburg oder anderer Institutionen erhalten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Neubau, die Erweiterung, der Ausbau und der Umbau eines Feuerwehrhauses sowie der Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus.
Bei der Förderung von Hochbaumaßnahmen sind die Kostengruppen der DIN 276 der Bemessung zugrunde zu legen.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht zuwendungsfähig sind
- Ausgaben für den Erwerb eines Grundstücks und eines Gebäudes zum Zweck des Umbaus in ein Feuerwehrhaus,
- Ausgaben für die Errichtung von Wohnungen in Feuerwehrhäusern,
- Ausgaben für die Instandsetzung, Unterhaltung und Wartung von Feuerwehrhäusern,
- Leitungs- und Anschlussgebühren,
- Finanzielle Kosten für Personal und Stellen.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Der Zuwendungsempfänger hat einen Eigenanteil von mindestens 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bereitzustellen.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Träger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung mit einem förderwürdigen Vorhaben zur Stärkung der Feuerwehrinfrastruktur können bis zum 9. März 2018 einen Antrag auf Zuwendung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg einreichen. Die Anträge, die nach dem genannten Stichtag eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Was ist noch zu beachten
Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
Die Zweckbindungsfrist für Feuerwehrhäuser beträgt 25 Jahre.
Bei Baumaßnahmen sind die VV Nr. 6 zu § 44 LHO zu beachten.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 03/2016
- Stand: 12/2015
Ergänzende Informationen
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Anwendungshinweise des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Richtlinie zur Förderung des Aufbaus und des Erhalts der Feuerwehrinfrastruktur sowie der Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren (außerhalb Leader)
Abgrenzung der Förderkulissen
Stand: 05/2016 -
Anwendungshinweise des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Richtlinie zur Förderung des Aufbaus und des Erhalts der Feuerwehrinfrastruktur sowie der Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren (außerhalb Leader)
Festlegung der Bewertungsparameter
Stand: 09/2016 -
BLB - Allgemeine Hinweise zur Antragsprüfung - Inhalt von Bauunterlagen für die baufachliche Prüfung
Stand: 11/2024 -
BLB - Allgemeine Hinweise zur Überprüfung der Bauausführung sowie zur baufachlichen Prüfung des Verwendungsnachweises bei Zuwendungsbaumaßnahmen
Stand: 11/2024 - Stand: 07/2024
- Stand: 11/2023
- Stand: 07/2014
-
Rahmenrichtlinie des Ministeriums der Finanzen zur Umsetzung des Kommunalen Infrastrukturprogrammes 2016 - 2019 (KIP-Richtlinie)
Stand: 12/2015 -
Regelungen zur Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben (KIP - Feuerwehrinfrastruktur)
Stand: 04/2017
Formulare
- Stand: 02/2020
- Stand: 03/2016
- Stand: 06/2019
- Stand: 12/2017
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Stundennachweis für die Erbringung von unentgeltlichen Arbeitsleistungen
Stand: 09/2016 - Stand: 07/2019
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für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019 - Stand: 04/2019
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 07/2021
- Stand: 12/2022
-
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln
Stand: 12/2023
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
- Stand: 12/2022
Rechnungsliste
- Stand: 02/2024
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022
Logos
- Stand: 05/2017