Kommunales Infrastrukturprogramm - Feuerwehrinfrastruktur

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Überblick

Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen für den Bau und Erhalt von Feuerwehrhäusern zur Förderung der Feuerwehrinfrastruktur.

Fördernehmer

Antragsberechtigt sind die Träger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung, die nicht bereits andere Fördermittel des Landes Brandenburg oder anderer Institutionen für denselben Zweck, zum Beispiel EPLR/Leader, erhalten.

Förderthemen

Aufbau und Erhalt der Feuerwehrinfrastruktur sowie die Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren

Förderart Zuschuss
Fördergeber

Land Brandenburg, Richtlinie zur Förderung des Aufbaus und des Erhalts der Feuerwehrinfrastruktur sowie der Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren (außerhalb LEADER)

Mittelherkunft

Land Brandenburg

Ziel des Programms

Ziel der Zuwendungsgewährung ist die Stärkung der kommunalen Infrastruktur im Land Brandenburg in dem Bereich Feuerwehr.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind die Träger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung, die nicht bereits andere Fördermittel des Landes Brandenburg oder anderer Institutionen für denselben Zweck, zum Beispiel EPLR/Leader, erhalten.

Zuwendungsempfänger können auch zwei oder mehrere Träger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung sein, die im Weg der interkommunalen Zusammenarbeit eine Baumaßnahme für ein gemeinsames Feuerwehrhaus beantragen und zu diesem Zweck keine anderen Zuwendungen des Landes Brandenburg oder anderer Institutionen erhalten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Neubau, die Erweiterung, der Ausbau und der Umbau eines Feuerwehrhauses sowie der Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus.

Bei der Förderung von Hochbaumaßnahmen sind die Kostengruppen der DIN 276 der Bemessung zugrunde zu legen.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Nicht zuwendungsfähig sind

  • Ausgaben für den Erwerb eines Grundstücks und eines Gebäudes zum Zweck des Umbaus in ein Feuerwehrhaus,
  • Ausgaben für die Errichtung von Wohnungen in Feuerwehrhäusern,
  • Ausgaben für die Instandsetzung, Unterhaltung und Wartung von Feuerwehrhäusern,
  • Leitungs- und Anschlussgebühren,
  • Finanzielle Kosten für Personal und Stellen.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Der Zuwendungsempfänger hat einen Eigenanteil von mindestens 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bereitzustellen.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Träger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung mit einem förderwürdigen Vorhaben zur Stärkung der Feuerwehrinfrastruktur können bis zum 9. März 2018 einen Antrag auf Zuwendung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg einreichen. Die Anträge, die nach dem genannten Stichtag eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Was ist noch zu beachten

Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.

Die Zweckbindungsfrist für Feuerwehrhäuser beträgt 25 Jahre.

Bei Baumaßnahmen sind die VV Nr. 6 zu § 44 LHO zu beachten.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Rechnungsliste

Rechtshinweise

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