Kinderbetreuungsfinanzierung Land 2019
Kinderbetreuungsfinanzierung Land 2019
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Überblick
Mit diesem Förderprogramm fördert die ILB Investitionen zur Schaffung neuer zusätzlicher Plätze in Kindertageseinrichtungen.
Fördernehmer | Träger und Eigentümer von Einrichtungen und Angeboten der Kindertagesbetreuung |
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Förderthemen | Investitionen zur Schaffung neue zusätzlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Umsetzung des Landesinvestitionsprogramms zur Schaffung neuer Kita-Plätze in Kindertageseinrichtungen 2019-2022 (LandesKitainvest-Richtlinie 2019-2022) |
Mittelherkunft | Land |
Ziel des Programms
Ziel des Förderprogramms ist die Förderung von Investitionen zur Schaffung neuer zusätzlicher Plätze in Kindertageseinrichungen.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Die ILB unterstützt mit dem Förderprogramm Investitionen von
- Trägern von Einrichtungen und anderen Angebote der Kindertagesbetreuung,
- örtlichen Trägern der öffentliche Jugendhilfe,
- Gemeinden, Verbandsgemeinden und Ämtern, soweit sie sich gegenüber ihrem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Gewährleistung der Kindertagesbetreuung verpflichtet haben,
- Gemeinden, die einem freien Träger einer Kindertageseinrichtung Grundstück und Gebäude zur Verfügung stellen,
- anderen Eigentümern, die einem Träger einer Kindertageseinrichtung Grundstück und Gebäude zur Verfügung stellen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen zur Schaffung neuer zusätzlicher Plätze in Kindertageseinrichtungen. Hierzu gehören Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Zuwendung in Form eines Zuschusses beträgt bis zu 10.000 EUR je neu geschaffenem Platz bei Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen zu maximal 90 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Die Zuwendung soll ohne wichtigen Grund eine Bagatellgrenze von 50.000 EUR nicht unterschreiten.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt vom 24. September 2020 bis zum 31. Dezember 2021.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport helfen Ihnen gern bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Was ist noch zu beachten
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen, deren Planungs- bzw. Baugenehmigungsverfahren nach dem 1. Januar 2019 begonnen haben. Die Investitionen sind bis zum 30. Juni 2023 abzuschließen.
Alle mit Hilfe der Zuwendung beschafften oder hergestellten unbeweglichen Gegenstände sind 10 Jahre, bei Zuwendungen ab 250.000 EUR 15 Jahre für den Zuwendungszweck gebunden. Alle beweglichen Gegenstände mit einem Beschaffungswert von über 800 EUR sind 5 Jahre für den Zuwendungszweck gebunden.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 07/2019
- Stand: 09/2020
- Stand: 08/2019
- Stand: 07/2019
- Stand: 09/2020
Ergänzende Informationen
- Stand: 07/2024
- Stand: 11/2023
- Stand: 12/2024
Formulare
- Stand: 11/2019
- Stand: 10/2020
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 12/2022
- Stand: 07/2021
- Stand: 12/2022
-
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln
Stand: 12/2023
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
- Stand: 12/2022
Rechnungsliste
- Stand: 08/2023
- Stand: 02/2024
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022