Kinderbetreuungsfinanzierung Bund 2017 - 2020
Kinderbetreuungsfinanzierung Bund 2017 - 2020
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Überblick
Mit diesem Förderprogramm unterstützt die ILB die Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt.
Fördernehmer | Träger von Einrichtungen und Angeboten der Kindertagesbetreuung |
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Förderthemen | Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Umsetzung des Bundesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017–2020 im Land Brandenburg (U6-Ausbau-Richtlinie 2017–2020) |
Mittelherkunft | Bund |
Ziel des Programms
Ziel des Programms ist die Förderung von Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Die ILB unterstützt mit dem Förderprogramm Investitionen von:
- Trägern von Einrichtungen und anderen Angeboten der Kindertagesbetreuung,
- örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe,
- Gemeinden und Ämtern, soweit sie sich gegenüber ihrem Landkreis zur Gewährleistung der Kindertagesbetreuung verpflichtet haben,
- Gemeinden, die einem freien Träger einer Kindertageseinrichtung Grundstück und Gebäude zur Verfügung stellen,
- anderen Eigentümern, die einem Träger einer Kindertageseinrichtung Grundstück und Gebäude zur Verfügung stellen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt.
Wie wird gefördert?
Die ILB fördert die Maßnahme anteilig mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann im Rahmen seines Votums eine niedrigere Zuschussobergrenze festlegen.
Die Bagatellgrenze für die Förderung liegt bei 30.000 EUR. Die Bagatellgrenze für die Förderung von Kindertagespflege liegt bei 5.000 EUR.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt vom 1. Juli 2017 bis zum 31. Dezember 2020.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Was ist noch zu beachten
Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die frühestens ab dem 1. Juli 2016 begonnen wurden und spätestens bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen werden.
Eine Förderung nach dieser Richtlinie ist ausgeschlossen für geförderte Plätze, die aus Mitteln der Strukturfonds der Europäischen Union, durch bisherige Investitionsprogramme des Bundes und des Landes mit demselben Zuwendungszweck gefördert wurden bzw. werden.
Die Zweckbindung beträgt für unbewegliche Gegenstände 10 Jahre, bei einer Zuwendung ab 250.000 EUR 15 Jahre. Bewegliche Gegenstände mit einem Anschaffungswert von über 410 EUR sind 5 Jahre an den Zuwendungszweck gebunden.
Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Regelungen der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung bzw. zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-P bzw. ANBest-G) zu beachten und anzuwenden.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 11/2017
- Stand: 11/2017
-
Orientierungsrahmen Bund
Stand: 07/2017
Ergänzende Informationen
- Stand: 11/2019
-
BLB - Allgemeine Hinweise zur Antragsprüfung - Inhalt von Bauunterlagen für die baufachliche Prüfung
Stand: 11/2024 -
BLB - Allgemeine Hinweise zur Überprüfung der Bauausführung sowie zur baufachlichen Prüfung des Verwendungsnachweises bei Zuwendungsbaumaßnahmen
Stand: 11/2024 -
Hinweise zu den Bildwortmarken von Bundesregierung und Behörden mit Fördersatz
Stand: 03/2021 - Stand: 04/2022
- Stand: 07/2024
- Stand: 11/2023
- Stand: 07/2014
Formulare
- Stand: 02/2020
- Stand: 06/2018
- Stand: 06/2019
- Stand: 06/2018
-
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 12/2022
- Stand: 12/2022
- Stand: 03/2021
-
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln
Stand: 12/2023
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
- Stand: 12/2022
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022
Logos
- Stand: 03/2021
- Stand: 03/2021
- Stand: 03/2021
- Stand: 03/2021
- Stand: 04/2018