ILB Förderfinder
Finden Sie Ihr passendes Programm für Ihr Vorhaben
Jetzt Förderung findenIm Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB den Gigabitausbau im Lausitzer Revier im Land Brandenburg.
Fördernehmer | Die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße sowie die kreisfreie Stadt Cottbus |
---|---|
Förderthemen | Bewältigung und Abmilderung der enormen wirtschaftlichen, beschäftigungsspezifischen, sozialen und ökologischen Herausforderungen des Kohleausstiegs und Übergangs zur klimaneutralen Wirtschaft im Lausitzer Revier |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Just Transition Fund (JTF) |
Ziel des Förderprogramms ist der Ausbau von zukunftsfähigen Gigabitnetzen als Basis des Transformationsprozesses in den vom Kohleausstieg betroffenen Gebieten im Lausitzer Revier im Land Brandenburg zur Steigerung der Produktivität sowie zur Umsetzung völlig neuer Prozesse in der Wirtschaft, der Forschung, der Verwaltung und beim Bürger.
Der Zuschuss dient der Finanzierung der Schließung der etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern für Ausbauvorhaben von zukunftsfähigen Gigabitnetzen.
Eine Wirtschaftlichkeitslücke ist dabei definiert als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren (Zweckbindungsfrist).
Die Förderung erfolgt als Projektförderung und beträgt bis zu 70 Prozent der Wirtschaftlichkeitslücke, maximal 150 Millionen Euro pro Vorhaben.
Ihren Antrag können Sie schriftlich bei der ILB stellen.
Die Antragsunterlagen stehen für Sie unter dem Abschnitt Formulare / Downloads zum Herunterladen zur Verfügung.
Zur Beantragung einer Förderung in vorläufiger Höhe sind folgende Unterlagen einzureichen:
Diese Grundsätze treten mit Unterzeichnung am 22. Dezember 2023 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Herr Christopher Hein, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1671 erreichen.
Wir möchten Sie an dieser Stelle noch auf einige wichtige Aspekte hinweisen:
Hinweise zur Umsetzung der Prüfung auf Klimaverträglichkeit im Rahmen des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Fonds für einen gerechten Übergang 2021 bis 2027
Stand: 08/2023Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg
Stand: 06/2022Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2024Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des EFRE/JTF 2021-2027
Stand: 08/2024Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturinvestitionen EFRE/JTF 2021-2027
Stand: 12/2024für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Merkblatt Vergabebestimmungen - Kofinanzierung mit EU-Mitteln - nach Nummer 3.1.a ANBest-EU 21 in der Förderperiode 2021 - 2027
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2023