JTF-Gigabitförderung-BB (2023)

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Überblick

Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB den Gigabitausbau im Lausitzer Revier im Land Brandenburg.

Fördernehmer

Die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße sowie die kreisfreie Stadt Cottbus

Förderthemen

Bewältigung und Abmilderung der enormen wirtschaftlichen, beschäftigungsspezifischen, sozialen und ökologischen Herausforderungen des Kohleausstiegs und Übergangs zur klimaneutralen Wirtschaft im Lausitzer Revier

Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg,

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE)

Mittelherkunft

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Just Transition Fund (JTF)


Ziel des Programms

Ziel des Förderprogramms ist der Ausbau von zukunftsfähigen Gigabitnetzen als Basis des Transformationsprozesses in den vom Kohleausstieg betroffenen Gebieten im Lausitzer Revier im Land Brandenburg zur Steigerung der Produktivität sowie zur Umsetzung völlig neuer Prozesse in der Wirtschaft, der Forschung, der Verwaltung und beim Bürger.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

  • die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße
  • die kreisfreie Stadt Cottbus

Was wird gefördert?

Der Zuschuss dient der Finanzierung der Schließung der etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern für Ausbauvorhaben von zukunftsfähigen Gigabitnetzen.

Eine Wirtschaftlichkeitslücke ist dabei definiert als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren (Zweckbindungsfrist).

Wer oder was wird nicht gefördert?

  • Vorhaben, deren Förderbedarf unter 100.000,00 EUR liegt
  • Gebiete, in denen bereits
    • ein gigabitfähiges Netz besteht und lediglich der Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed) oder
    • mindestens zwei NGA-Netze (schwarzer Fleck) oder
    • mindestens ein Fiber-To-The-Building/Home-Netz (FTTB/H-Netz) oder
    • mindestens ein Kabelnetz mit mindestens dem Standard DOCSIS 3.1 vorhanden ist oder
    • innerhalb von 12 Monaten durch einen Netzbetreiber auf den Standard DOCSIS 3.1 aufgerüstet wird.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung und beträgt bis zu 70 Prozent der Wirtschaftlichkeitslücke, maximal 150 Millionen Euro pro Vorhaben.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Ihren Antrag können Sie schriftlich bei der ILB stellen.


Die Antragsunterlagen stehen für Sie unter dem Abschnitt Formulare / Downloads zum Herunterladen zur Verfügung.


Zur Beantragung einer Förderung in vorläufiger Höhe sind folgende Unterlagen einzureichen:


  • Darstellung der vorläufig kalkulierten Wirtschaftlichkeitslücke sowie Vorlage des vorläufigen Zuwendungsbescheides des Bundes.
  • Angaben zur Anzahl der auszubauenden Adressen beziehungsweise Wohnstätten, für die nach Abschluss des Vorhabens ein Zugang zu Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität zur Verfügung stehen soll.

Geltungsdauer

Diese Grundsätze treten mit Unterzeichnung am 22. Dezember 2023 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2025 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Herr Christopher Hein, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1671 erreichen.

Was ist noch zu beachten

Wir möchten Sie an dieser Stelle noch auf einige wichtige Aspekte hinweisen:

  • Ein Markterkundungsverfahren vor Antragsstellung in vorläufiger Höhe durchzuführen und in dem entsprechenden Antrag zu berücksichtigen sowie dem Antrag beizufügen.
  • Nach Zugang des Bescheides in vorläufiger Höhe ist das bewilligte Projekt auszuschreiben und im Anschluss ein Änderungsantrag zur endgültigen Festsetzung der Fördersumme auf der Grundlage des wirtschaftlichsten Angebots und des darin ermittelten Marktpreises zu stellen.
  • Die Leistungen sind in einem transparenten, wirtschaftlichen und diskriminierungsfreien europaweiten Auswahlverfahren zu vergeben. Die Grundsätze des Europäischen Vergaberechts und die einschlägigen Festlegungen gemäß ANBest-EU 21 in Verbindung mit den Merkblättern zu den Vergabebestimmungen sind zu beachten.
  • Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich jeder Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Bei Baumaßnahmen gelten Planungsleistungen bis einschließlich zur Leistungsphase 4 der HOAI, Baugrunduntersuchung, Grunderwerb und das Herrichten des Grundstücks (z. B. Gebäudeabbruch, Planieren) nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung.
  • Für die Abrechnung gilt das Erstattungsprinzip, das heißt es werden nur Ausgaben gefördert, die von Zuwendungsempfangenden bereits bezahlt wurden.
  • Die geförderte Breitbandinfrastruktur ist für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab Vorlage des Verwendungsnachweises entsprechend der im jeweiligen Zuwendungsbescheid festgelegten Zweckbindungsfrist zu betreiben.
  • Für die beantragte Infrastrukturinvestition ist zur Prüfung der Klimaverträglichkeit das Excel-Tool "Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturinvestitionen EFRE/JTF 2021-2027" auszufüllen.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Rechtshinweise