ILB Förderfinder
Finden Sie Ihr passendes Programm für Ihr Vorhaben
Jetzt Förderung findenFür dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Das Förderprogramm unterstützt Sie bei notwendigen Investitionen in den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder.
Fördernehmer | Öffentliche und freie Schul- und Hortträger |
---|---|
Förderthemen | Investitionen für den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) |
Mittelherkunft | Bund |
Das Ziel des Programms ist der quantitative und qualitative Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder.
Für die Förderung notwendiger Investitionen in den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder können ab sofort Anträge über das neue Kundenportal gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zum Antrag das positive Votum des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Bereich das Investitionsvorhaben durchgeführt werden soll, eingereicht werden muss.
Die ILB unterstützt mit dem Förderprogramm Investitionen von:
Das MBJS-Förderprogramm unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
1. Investitionsmaßnahmen für
Dazu zählen insbesondere auch solche Maßnahmen, die energetische Sanierung umfassen und im Einklang mit der Zielsetzung dieser Förderrichtlinie sind.
2. Investive Begleit- und Folgemaßnahmen (wenn diese in einem unmittelbaren und notwendigen Zusammenhang mit den o. g. Investitionsmaßnahmen stehen)
Nicht gefördert werden:
Die Förderung erfolgt als Projektförderung.
Gefördert werden Investitionen, die ab dem 12. Oktober 2021 (vorzeitiger Maßnahmebeginn) begonnen und noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossen wurden.
Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.
Die Höhe der Zuwendung beträgt grundsätzlich bis zu max. 70 Prozent zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Im Falle von finanzschwachen Kommunen ist ein Eigenanteil von zehn Prozent erforderlich. Bei diesen übernimmt das Land die Differenz zum Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Zuwendung soll eine Bagatellgrenze von 10.000 Euro nicht unterschreiten, mindestens jedoch 5.000 Euro betragen.
Die Anträge auf Förderung können ab dem 18. März 2024 über das Kundenportal gestellt werden.
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 03. Februar 2024 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpersonen bei der ILB sind Frau Glanz (0331/660-1332) und Frau Krampitz (0331/660-1726).
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln
Stand: 12/2023