INTERREG VI A Brandenburg-Polen

INTERREG VI A Brandenburg-Polen

Antragstellung Interreg VI A

Überblick

Das Programm INTERREG VI A Brandenburg-Polen 2021-2027 fördert die deutsch-polnische Zusammenarbeit im brandenburgisch-polnischen Grenzgebiet aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Ziels "Europäische Territoriale Zusammenarbeit".

Fördergebiet

Das Fördergebiet umfasst auf polnischer Seite zwei kreisfreie Städte und zwölf Kreise in der Woiwodschaft Lubuskie und auf deutscher Seite zwei kreisfreie Städte und drei Kreise in Brandenburg.

Fördernehmer - Einheiten der territorialen Selbstverwaltung
- Zivilgesellschaftliche, öffentliche und private Einrichtungen / Unternehmen, zum Beispiel Einrichtungen des
Gesundheitswesens, Verkehrsunternehmen, staatliche Verwaltungsstellen, Tourismusverbände, Industrie- und
Handelskammern, Handwerkskammern
- Bildungs- und Forschungseinrichtungen
- Einwohnerinnen und Einwohner im Programmraum
- Kultureinrichtungen und Kulturschaffende
- Europäische Verbünde für Territoriale Zusammenarbeit
- Nichtregierungsorganisationen

Darüber hinaus sind auch weitere Institutionen, Organisationen, Verbände und Einrichtungen als Leadpartner und Projektpartner zugelassen, dies jedoch in Abhängigkeit von der jeweiligen Prioritätsachse. Genaueres entnehmen Sie bitte dem Kooperationsprogramm auf der Homepage (www.interreg-brandenburg-polska.eu) des Programms INTERREG VI A Brandenburg-Polen 2021-2027.
Förderthemen Im Rahmen des Programms werden grenzüberschreitende Projekte in den Bereichen Wissens- und Technologietransfer, Klimawandel und biologische Vielfalt, Bildung, Kultur, Tourismus sowie die Zusammenarbeit von Einwohnern und Institutionen gefördert.
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg
Mittelherkunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Ziel des Programms

Das Kooperationsprogramm INTERREG VI A Brandenburg-Polen 2021-2027 dient der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dafür stehen dem brandenburgisch-polnischen Fördergebiet bis zum Jahr 2027 ca. 88,30 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung, um den gemeinsamen Lebens-, Natur- und Wirtschaftsraum auszubauen. Gefördert werden grenzüberschreitende Projekte, die eine Lösung für die gemeinsamen Herausforderungen anbieten und zum Zusammenwachsen des Grenzgebietes maßgeblich beitragen.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Eine detaillierte Aufstellung der möglichen Leadpartner/Projektpartner finden Sie auf der Homepage des Kooperationsprogramms INTERREG VI A Brandenburg-Polen 2021-2027.

Was wird gefördert?

Gefördert werden grenzüberschreitende Projekte in den folgenden Prioritäten und spezifischen Zielen:

Priorität I (7,06 Mio. EUR)
Ein innovativer Grenzraum – Wissens- und Technologietransfer für innovative Lösungen

  • Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien

Priorität II (17,66 Mio. EUR)
Ein resilienter und nachhaltiger Grenzraum – Klimawandel und biologische Vielfalt

  • Förderung der Anpassung an den Klimawandel, Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
  • Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, sowie Verringerung aller Formen von Umweltverschmutzung

Priorität III (45,92 Mio. EUR, einschl. 8,83 Mio. EUR KPF)
Ein attraktiver Grenzraum – Bildung, Kultur und Tourismus

  • Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz
  • Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen

Priorität IV (17,66 Mio. EUR, einschl. 8,83 Mio. EUR KPF) Ein dialogorientierter Grenzraum – Zusammenarbeit von Einwohnern und Institutionen

  • Verbesserung der institutionellen Kapazitäten der zuständigen Behörden insbesondere für die Verwaltung eines bestimmten Gebiets sowie der Beteiligten und von Interessenträgern (alle Aktionsbereiche)
  • Aufbau gegenseitigen Vertrauens, insbesondere durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern

Wie wird gefördert?

Die Förderung in Form eines Zuschusses kann bis zu 80% der förderfähigen Projektgesamtausgaben betragen.

Die Auswahl der förderwürdigen Projekte erfolgt durch den Begleitausschuss. Als bewilligende Stelle schließt die ILB die Zuwendungsverträge mit den Leadpartnern. Für deutsche Projektpartner übernimmt die ILB gleichzeitig die Projektkostenprüfung nach Art. 46 der ETZ VO (EU) Nr. 2021/1059.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Wie ist das Antragsverfahren?

Der Aufruf zum Projektantrag (Call-Verfahren) findet in bestimmten Zeiträumen und zu bestimmten Förderschwerpunkten (Prioritäten) statt. Anträge stellen Sie bitte über Joint Electronic Monitoring System (Jems). Eine Übersicht über die Termine der geplanten Call-Verfahren finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Kooperationsprogramms.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Das Gemeinsame Sekretariat bietet eine aktive Unterstützung in allen Förderfragen. Eine ausführliche Darstellung des Kooperationsprogramms einschließlich Programmhandbuch, Antragsunterlagen und aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des Kooperationsprogramms.

Was ist noch zu beachten

  • Zusammenarbeit von mindestens einem deutschen und einem polnischen Projektpartner
  • Benennung eines Leadpartners, der die Gesamtverantwortung für das Projekt übernimmt
  • Zuordnung des Projektes zu einem spezifischen Ziel innerhalb der jeweiligen Priorität
  • Positive Auswirkung des Projektes auf den brandenburgisch-polnischen Grenzraum (grenzüberschreitender Charakter)
  • Erfüllung von mindestens drei der vier Kooperationskriterien:
    - gemeinsame Vorbereitung (obligatorisch)
    - gemeinsames Personal
    - gemeinsame Finanzierung
    - gemeinsame Umsetzung (obligatorisch)