Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge auf Förderung nach den Nummern 2.1.1 und 2.1.2 der Förderrichtlinie können fortlaufend über das Kundenportal gestellt werden.
Anträge auf Förderung nach Nummer 2.1.3 der Förderrichtlinie sind im Rahmen eines Calls über das Kundenportal zu stellen. Der nächste Call ist für das Jahr 2025 (ca. März/April) geplant.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 20. März 2023 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2027 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau Schmidtke, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1529 erreichen.