Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge auf Förderung nach den Nummern 2.1.1 und 2.1.2 der Förderrichtlinie können fortlaufend über das Kundenportal 2 gestellt werden.
Anträge auf Förderung nach Nummer 2.1.3 der Förderrichtlinie sind im Rahmen eines Calls über das Kundenportal 2 zu stellen. Der dritte Call wird vom 03.03.2025 bis einschließlich 30.04.2025 durchgeführt.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 20. März 2023 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2027 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau Schmidtke, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1529 erreichen.